"Wir haben unseren Vorhabensbericht in der AvW-Causa an die Oberstaatsanwaltschaft Graz geschickt", bestätigt Justizsprecher Helmut Jamnig. "Ob er von dort auch an das Ministerium weitergeht, wissen wir nicht." Anzunehmen ist es: Schließlich ist die Angelegenheit brisant – mit 12.500 Geschädigten, Hunderten Millionen Euro Schaden, scharfer Kritik an der Finanzmarktaufsicht und dazu noch einem Verdächtigen, der in den Genuss des neuen Hausarrests kommen will.
Staatsanwaltschaft darf Stellungnahme abgeben
"Wir sind guten Mutes, dass dem Antrag auf elektronische Fußfesseln auch zugestimmt wird", meint Auers Anwalt Michael Sommer, der sich ansonsten bedeckt hält. Entschieden wird darüber bei einer Haftverhandlung durch einen Richter; die Staatsanwaltschaft darf dabei auch eine Stellungnahme abgeben. Wie die ausfallen wird, kann man sich ausrechnen: Immerhin soll Auer unter anderem wegen Betrugs vor Gericht, da drohen ihm dann bis zu zehn Jahre Haft.
Die Anklage stützt sich ja auf das Gerichtsgutachten, in dem davon ausgegangen wird, dass der Finanzdienstleister seit Jahren ein kriminelles "Perpetuum mobile" betrieben haben soll. Jamnig: "Das ist aber eine rechtspolitische Entscheidung, wer zu Hause auf den Prozess warten darf." Noch ist es aber nicht so weit: Obwohl der Erlass mit 1. September in Kraft getreten ist, kennt sich noch keiner so recht aus. Und auch die Fußfesseln selbst sollen den Weg nach Kärnten noch gar nicht gefunden haben.
von Kerstin Wassermann, Kronen Zeitung
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