Vor Ansteckung gewarnt

Gericht soll Entlassung von Betriebsrat zustimmen

Kärnten
25.06.2020 07:03

Das Krankenhaus Spittal an der Drau hat im März seinen Betriebsratsobmann fristlos entlassen. Dieser hatte in einem internen Schreiben schwangere Mitarbeiterinnen vor seiner Ansicht nach unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen bezüglich einer Ansteckung mit dem Coronavirus gewarnt. Für die Entlassung braucht die Spitalsleitung die Zustimmung des Gerichts; die erste Verhandlung fand bereits statt.

Der Betriebsratsobmann - ein Facharzt in Ausbildung - hatte den schwangeren Mitarbeiterinnen ein Schreiben mitgeschickt, das sie ihren Gynäkologen vorlegen sollten. Darin hieß es unter anderem, er sehe es als Arzt „als meine Pflicht an Ihnen zu erörtern, dass in unserem Krankenhaus die besondere Schutzbedürftigkeit der Schwangeren momentan nicht gewährleistet ist“. Er sah ein überproportionales Infektionsrisiko im Vergleich zur Normalbevölkerung. Er empfehle daher eine „großzügige frühzeitige Karenzierung“ der Mitarbeiterinnen.

Vertrauensverlust wegen Feststellungsklage
Vor Richter Helfried Kandutsch sprach Spitalsanwalt Christian Stuppnig von gravierendem Vertrauensverlust und machte auch ältere „Zwischenfälle“ geltend, bei denen sich der Beklagte abfällig über die Geschäftsführung geäußert hätte. Norbert Moser als Anwalt des Betriebsratsobmanns legte dar, dass sein Mandant der Geschäftsführung offenbar lästig gewesen sei. So hätte er eine Feststellungsklage wegen einer rechtswidrigen Betriebsvereinbarung eingebracht und dieser sei in erster Instanz auch stattgegeben worden. Übrigens habe nicht der Mediziner die Vorwürfe öffentlich gemacht; dies sei seitens des Krankenhauses erfolgt.

Wunsch, Ausbildung abzuschließen
Der Krankenhausanwalt bot die Umwandlung in eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses an. Der Arzt machte geltend, dass er seine Ausbildung abschließen möchte. Stuppnig fragte ihn, ob er aus dem Betriebsrat ausscheiden und dann seine Ausbildung fertigmachen würde. Darüber habe er noch überhaupt nicht nachgedacht, meinte der Mediziner.

Nachdem kein Vergleich in Sicht war, vertagte Richter Kandutsch die Verhandlung auf 25. August. Dann sollen Spitals-Geschäftsführerin Andrea Samonigg-Mahrer, die am Mittwoch verhindert war, und der Beklagte vernommen werden.

 Kärntner Krone
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