Zudem droht der Anrufer seinem Opfer, er habe mit zoll- und finanzstrafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen und dürfe zudem auch nicht nochmals in die Türkei einreisen. Außer, er zeigt sich kooperativ und überweist den ausständigen Betrag sofort mittels Western Union an die vom Kunden genannte Kontonummer.
Ein paar Tage später wird der Anrufer bei einem neuerlichen Anruf sogar noch dreister: Er erzählt seinem Opfer, die Überweisung wäre fehlerhaft gewesen. Und die Behörden hätten den Täschungsversuch festgestellt. Dadurch seien weitere Kosten für die türkischen Geschäftsinhaber und die Behörden entstanden, auch diese müsse der Angerufene tragen…
Natürlich handelt es sich bei dem Anrufen nicht um einen Vertreter der Zollbehörde oder jemanden, der für die Behörden die ausständigen Gelder einfordert. Es handelt sich um gewiefte Telefonbetrüger. Die Polizei warnt davor solchen Aufforderungen via Telefon nachzukommen und Geld zu überweisen.
Symbolbild
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