„Viele Salzburger haben schon vor der Krise rund um die Pfingstfeiertage Urlaube gebucht und sind wegen dem Prozedere an den Grenzen bei der Wiedereinreise nach Österreich verunsichert“, sagt Peter Eder. Bis Ende Mai müssen Urlauber nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne. Für diese zwei Wochen muss der Arbeitgeber kein Gehalt zahlen. Ob durch eine Quarantäne nach dem Urlaub eine Entlassung möglich ist, steht noch nicht fest. „Für solche Fälle existiert derzeit noch keine Rechtsprechung. Aus unserer Sicht ist es kein Entlassungsgrund“, sagt AK-Rechtsexperte Heimo Tyyplt.
Um sich die Quarantäne zu ersparen, könnten die Urlauber auch einen negativen Covid-Test vorlegen. Auch dieser verursacht kosten, da der Test ist selbst zu bezahlen ist.
Felix Roittner
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