Der Student dürfte in der Nacht auf den 2. Juli 2010 seine Ex-Freundin mit Dutzenden Messerstichen zu Tode gebracht haben. Er selbst beteuert, ihm wäre während eines von der jungen Frau erwünschten SM-Rollenspiels ein "Unfall" passiert.
Im Beisein des Staatsanwalts, der zuständigen Haftrichterin, sämtlicher Gutachter und seines Anwalts hätte er nun das Geschehen jener Nacht nachstellen sollen, was ihm dem Vernehmen nach teilweise nicht möglich war. Er soll auch Erinnerungslücken geltend gemacht haben, was seinem Anwalt nicht unwahrscheinlich erscheint: "Er war während der Tat hochgradig alkoholisiert."
Die Ergebnisse der Tatrekonstruktion werden nun in die Ergebnisse der Sachverständigen-Expertisen einfließen. Mit Interesse wird vor allem das Gutachten des Psychiaters erwartet: Von seiner Einschätzung der Frage, ob K. zum Tatzeitraum zurechnungsfähig war, hängt ab, ob dieser wegen Mordes belangt werden kann.
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