Schutzverordnung

Besondere Waldbrandgefahr in fünf Tiroler Bezirken

Tirol
22.04.2020 20:00
Porträt von Tiroler Krone
Von Tiroler Krone

Die Bezirkshauptmannschaft Schwaz hat am Mittwoch ebenfalls eine Schutzverordnung hinsichtlich der erhöhten Waldbrandgefahr erlassen. Damit schließt man sich den Bezirken Innsbruck-Land, Landeck und Imst sowie in der Stadt Innsbruck an.

Durch die Schutzverordnung sind ab sofort jegliches Feuerentzünden und das Rauchen im Wald sowie in Gefährdungsbereichen, die aufgrund der Boden- oder Windverhältnisse durch Funkenflug einen Brand im Wald begünstigen können, verboten. Das betrifft auch die Zweckfeuer, zu welchen unter anderem das Verbrennen von Astmaterial auf Almflächen im Nahbereich des Waldes und das Verbrennen zum Zweck der Borkenkäferbekämpfung zählen.

„Hohe Einsatzkosten“
"Der Monat April ist im Jahreslauf der Monat mit den meisten Waldbränden. Auch heuer hat es bereits einige Waldbrände gegeben, die hohe Einsatzkosten verursacht haben", erklärt Sicherheitsreferent und Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler.

Auch Bürgermeister Willi warnt
„In Tagen anhaltender Trockenheit und ausbleibender Niederschläge ist die Brandgefahr im Wald sowie den angrenzenden Gebieten extrem gestiegen. Die Bevölkerung ist daher aufgerufen, gewisse Verhaltensregeln einzuhalten. Alle Besucherinnen und Besucher von Wäldern werden dringend gebeten, äußerste Vorsicht walten zu lassen und keinesfalls mit offenem Feuer zu hantieren oder zu rauchen“, wenden sich Bürgermeister Georg Willi und Vizebürgermeister Johannes Anzengruber an die Innsbrucker.

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