Aufruf des Landes

Gerlos, Westendorf, Sölden: Entertainer mit Corona

Tirol
29.03.2020 18:30

Ein Entertainer hat vermutlich bei sieben Auftritten in Westendorf, Gerlos und Sölden das Coronavirus verbreitet - er wurde am Samstag positiv getestet. Sollte sich jemand zu den veröffentlichten Terminen in den jeweiligen Lokalitäten aufgehalten haben und bei sich selbst oder im eigenen Umfeld seit dem 28. Februar Symptome festgestellt haben, gilt es, sich an die jeweilige Bezirkshauptmannschaft zu wenden.

Ein in Tirol tätiger Entertainer hatte im März sieben Auftritte in Tirol und wurde nun positiv auf das Coronavirus getestet- das Ergebnis lag am Samstag vor. Im Zuge behördlicher Abklärungen wurde bekannt, dass der Betroffene bereits über einen längeren Zeitraum Symptome einer Atemwegserkrankung aufwies, die mit 28. Februar verstärkt auftraten. Seither sind folgende Auftritte bekannt:

  • Am 2. und 9. März jeweils um 18.30 Uhr im "Almrausch", Sölden
  • Am 4. und 11. März jeweils um 18.30 Uhr im "Cin Cin", Gerlos
  • Am 5. und 12. März jeweils um 19.30 Uhr in der "Moskitobar", Westendorf
  • Am 13. März um 21.30 Uhr im "Jacobwirt", Westendorf

Erste Angesteckte vermutlich wieder gesund
Ein mit Sicherheit abgrenzbares Fenster des Ansteckungs-Zeitraumes ist aufgrund der länger anhaltenden Symptome im Nachhinein nicht möglich, weshalb die Gesundheitsbehörde vorsorglich einen zeitlich erweiterten Aufruf beginnend mit dem 28. Februar unternimmt.

„Es geht auch darum, erkrankte Personen in zweiter oder dritter Linie zu erreichen. Personen, die an den genannten Terminen in den Lokalen waren bzw. im Zuge dieser Auftritte Kontakt mit dem Entertainer hatten und erkrankten, sind unter Berücksichtigung der 14-tägigen Inkubationszeit heute bei einem milden Verlauf größtenteils wahrscheinlich wieder gesund“, erklärt Anita Luckner-Hornischer von der Landessanitätsdirektion

Sie fasst zusammen: „Konkret rufen wir auf: Sollte sich jemand an den genannten Terminen in den jeweiligen Lokalitäten aufgehalten haben und bei sich selbst bzw. in Folge im eigenen Umfeld seit dem 28. Februar Erkrankungen wie Fieber, Husten oder Atemnot festgestellt haben, gilt es, sich an die jeweilige Bezirkshauptmannschaft zu wenden.“

Meldepflichtige Krankheit
Die Gesundheitsbehörden weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Coronavirus laut dem Epidemiegesetz des Bundes zu den meldepflichtigen Krankheiten zählt, die an die jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden als Gesundheitsbehörden gemeldet werden müssen. Wird eine Erkrankung trotz Kenntnis bzw. trotz konkretem Verdacht nicht gemeldet, kann dies Verwaltungsstrafen sowie strafrechtliche Konsequenzen haben.

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