"Die Einhaltung des Sicherheitsabstandes ist aus Gründen der Verkehrssicherheit einfach unverzichtbar", sagt Oberst Markus Widmann, Chef der Tiroler Verkehrspolizei. "Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass der Abstand zum Vordermann so zu wählen ist, dass jederzeit - auch wenn das Fahrzeug plötzlich bremst - angehalten werden kann. Ein konkreter Zahlenwert ist nicht vorgeschrieben. Wir empfehlen zwei Sekunden Abstand: Das sind bei Tempo 130 rund 70 Meter und bei Tempo 100 rund 55 Meter", führt Widmann aus.
Überwacht wird die Einhaltung von der Polizei mobil mit eigens ausgerüsteten Zivilfahrzeugen sowie stationär etwa von Autobahnbrücken aus. Dabei wurden im ersten Halbjahr mehr als 2.800 Drängler erwischt. Widmann kennt das Strafausmaß: "Liegt der Abstand unter 0,2 Sekunden, gibt's eine Anzeige, Geldstrafe und dreimonatigen Führerscheinentzug. Zwischen 0,2 und 0,39 Sekunden ist eine Anzeige, Geldstrafe und Vormerkdelikt vorgesehen."
Bei einer der vielen Schwerpunktaktionen auf Tirols Autobahnen wurden vergangene Woche Lkws kontrolliert: Sie müssten eigentlich 50 Meter Abstand einhalten. 22 Lenker mussten angezeigt werden, weil sie teilweise unter 20 Meter Abstand hatten. Den Vogel schoss der Fahrer eines italienischen Omnibusses ab, der bei Tempo 91 nur zehn Meter aufwies.
Widmanns Appell: "Bringen Sie nicht durch Drängeln sich selbst und andere in Gefahr. Zudem sollten beharrliche Linksfahrer dies unterlassen und sich nach dem Überholen rechts einordnen."
von Günther Krauthackl, Tiroler Krone
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