Im Vorhabensbericht stehe, was Feldkirch zu tun beabsichtige (Anklage, Teilanklage oder Einstellung, Anm.). Dies werde geprüft. Ebenfalls werde entschieden, ob das Justizministerium damit befasst werde oder nicht, fügte Freyschlag hinzu. Die Causa sei von öffentlichem und medialem Interesse, sagte der Oberstaatsanwalt. Im Fall einer Anklage würde der Prozess in Innsbruck stattfinden. "Es wird immer beim Tatortgericht angeklagt", erläuterte er.
Gegen den SID-Beamten wurde wegen des Verdachts der Vergewaltigung und der geschlechtlichen Nötigung ermittelt. Sechs kontradiktorische Einvernahmen von Opfern habe es im vergangenen Mai gegeben, schilderte Freyschlag. Für den Beamten gilt die Unschuldsvermutung.
Die Vorgeschichte
Der Polizist war wegen angeblicher sexueller Übergriffe angezeigt worden. Opfer sollen unter anderem Mitarbeiterinnen einer privaten Sicherheitsfirma sein, die bei dem Beamten eine Prüfung ablegen mussten. Dem Verdächtigen wurde vorgeworfen, Abschlussprüfungen als Druckmittel verwendet zu haben, um von den Frauen sexuelle Handlungen zu erpressen. Vorübergehend befand sich der Beamte wegen Verdachts der Verdunkelungsgefahr in der Feldkircher Justizanstalt. Ein Antrag auf Untersuchungshaft war abgelehnt worden, wogegen der zuständige Staatsanwalt Berufung eingelegt hatte. Seither war der Tiroler wieder auf freiem Fuß.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.