Für große Aufregung sorgte der „Krone“-Bericht über eine Frau, die in Eisenstadt abgestraft wurde, weil sie mit ihrem Pkw auf einem Behindertenparkplatz stand - und nur eine Kopie des Behindertenausweises im Pkw hatte.
Unsere Leser kennen die Vorgeschichte: Eine Frau brachte einen schwerbehinderten Bekannten in Eisenstadt zum Arzt und stellte ihren Pkw innerhalb einer Kurzparkzone auf einem Behindertenparkplatz ab. In die Windschutzscheibe legte sie eine Kopie des Behindertenausweis des Mannes. Prompt folgte eine Anzeige. Die Gemeinde kommentierte das laufende Verfahren nicht, erklärte jedoch, dass der Ausweis immer im Original im Pkw sein müsse. Dem widerspricht ein pensionierter Tierarzt, der ebenfalls schwerst behindert ist.
„Ich habe das Original daheim und eine gut lesbare Kopie im Pkw. Das funktioniert in ganz Österreich ausgezeichnet. Nur in Wien und Eisenstadt habe ich deshalb immer wieder Probleme. Das ist eine Sauerei“, so der Betroffene gegenüber der „Krone“. Er appelliert an die Beamten, doch „mit Augenmaß“ zu handeln.
Kronen Zeitung
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