Von 2002 bis 2007 hat der Mann laut Anklage fünf Nachhilfeschülerinnen missbraucht, die Mädchen waren zehn bis 14 Jahre alt. Der Gutachter hatte dem Angeklagten zwar eine Persönlichkeitsstörung attestiert, er sei aber zurechnungsfähig.
Der Pädagoge zeigte sich vor Gericht geständig, es sei ihm auch klar dass er eine Therapie brauche, meinte er. Trotzdem legte sein Anwalt gegen das Urteil neuerlich Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein. Auch der Staatsanwalt will berufen.
In den ersten beiden Prozessen lauteten die Urteile neun bzw. acht Jahre Haft, beim zweiten Mal wurde auch die Einweisung verfügt. Der Oberste Gerichtshof hob die Urteile beide Male auf und verwies die Causa ans Erstgericht zurück. Aufgrund der langen Verfahrensdauer reduzierte Richterin Sabine Rossmann das Urteil auf siebeneinhalb Jahre, eine geringere Strafe sei wegen der Schwere der Delikte nicht möglich.
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