"Unserem Tourismus-Magneten darf kein Härchen gekrümmt werden", sagt Josef Schachner. Der Heiligenbluter Bürgermeister meint weiter: "Die erforderliche Wassermenge für die Mühlen sowie das Wasserrecht für die Bauern müssen bestehen bleiben." So steht's auch im Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Spittal. Gerade dieser Bescheid bereitet sechs betroffenen Mühlen-Besitzern aber Kopfschmerzen.
Vor allem der Satz: "Die Restwassermenge von fünf Liter soll beibehalten werden." Für Bauer Harald Radar ist dieser Satz ein Hohn: "Mit dieser Wassermenge kann man nicht einmal eine Klospülung betätigen." Bis zu 55 Sekundenliter Wasser werden benötigt, um eine Mühle in Betrieb zu setzen. "So wie es aussieht, werden unsere Mühlen für ein E-Kraftwerk geopfert, wo's ohnehin nicht mit rechten Dingen zugeht", behauptet Mühlenbesitzer Sebastian Schorn.
Obwohl der Spittaler Bezirkshauptmann Klaus Brandner versichert: "Der Mühlenbetrieb wird durch die erhöhte Wasserentnahme nicht gefährdet." Für das Bundesdenkmalamt ist das Behörden-Verfahren dubios. Konservator Jürgen Moravi: "Wir wurden in das Verfahren nicht integriert. Die Rechtsabteilung wurde eingeschaltet."
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