Eigentlich sollte in Bad Vigaun die Trasse für die Strommasten schon gerodet sein. Doch die Gegner der Freileitung lassen es nicht zu – sogar an die Bäume ketteten sie sich, um die Arbeiten zu verhindern. Derart erfolgreich, dass die APG schon wieder das Bezirksgericht beschäftigt. Erst vor zwölf Tagen mussten sich sieben Gegner gegenüber der Richterin erklären – die „Krone“ berichtete. Während das Urteil zum ersten Verfahren noch aussteht, steht jetzt schon der Verhandlungstermin für die zweite Besitzstörungsklage: Acht Aktivisten müssen am 2. März um 10.30 Uhr ins Halleiner Bezirksgericht. „Eine einstweilige Vorkehrung wurde vom zuständigen Richter erlassen“, erklärt Gerichtssprecher Peter Egger. Bedeutet: Den Betroffenen ist es bis zur Verhandlung verboten, jenes Grundstück in Bad Vigaun zu betreten, wo die Bäume für die Strommasten gefällt werden sollen.
Mit der Klage will die APG sich via Gericht einen Weg für die Rodungsarbeiten erkämpfen. Immerhin gehe es ja um die Versorgungssicherheit, schwingen die Freileitungsbauer die Blackout-Panikkeule. Was die „Krone“ aber widerlegen konnte: Die Freileitung wird großteils für den Strom-Transit gebaut.
Einen Unterschied gibt es zur ersten Klage: Die acht Gegner sollen nicht nur an einem bestimmten Zeitpunkt den Besitz gestört haben, sondern über einen Zeitraum von sieben Tagen: zwischen 13. und 20. Jänner. „Das ist ein reines Einschüchterungsverfahren“, weiß Anwalt Wolfgang List.
An anderer Stelle – nämlich in Koppl – ermittelt sogar die Polizei in der 380-kV-Causa: Die Amphibien-Schutzzäune, die die APG aufstellen wollte, sind beschädigt worden. „Es wird wegen Sachbeschädigung gegen unbekannte Täter ermittelt“, so die Polizei.
Derweil plant die APG einen Info-Abend: am 28. Februar im Austria Trend Hotel in Himmelreich.
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