Nun auch Bulgarien

Bereits 24 von 27 EU-Staaten haben ein Defizitverfahren

Ausland
06.07.2010 16:40
Die EU-Kommission hat am Dienstag erwartungsgemäß die Einleitung eines Defizitverfahrens gegen Bulgarien empfohlen. Bereits im Juni hatte Wirtschafts- und Währungskommissar Olli Rehn (Bild) einen entsprechenden Schritt in den Raum gestellt. Damit haben nunmehr bereits 24 der 27 EU-Staaten ein Defizitverfahren laufen. Die einzigen drei EU-Länder mit einer weißen Weste sind Schweden, Estland und Luxemburg.

Das bulgarische Defizit lag 2009 bei 3,9 Prozent und überschritt damit das Maastricht-Kriterium von maximal 3 Prozent des BIP. Die Kommission fordert Sofia auf, bis spätestens 2011 glaubwürdig und nachhaltig die Neuverschuldung unter 3 Prozent zu senken.

Außerdem verlangt die Kommission von Bulgarien, seine Haushaltsführung und Transparenz zu verbessern, die Verbindlichkeit seines mittelfristigen Haushaltsrahmens zu stärken und die Haushaltsausführung im gesamten Jahr effizienter zu überwachen.

Schließlich wird das Land ermutigt, durch eine vollständige Umsetzung der geplanten Strukturreformen in den Bereichen öffentliche Verwaltung, Gesundheitswesen, Bildung und Renten die Effizienz der öffentlichen Ausgaben zu erhöhen.

"Warnsignale" für Defizitsünder
EU-Wirtschafts- und Währungskommissar Olli Rehn hat vorige Woche einen "Werkzeugkasten" mit "Warnsignalen" für Defizitsünder vorgelegt. Dabei sind auch notfalls Sanktionen vorgesehen, die ein Aussetzen von Agrarzahlungen oder Beihilfen im Fischereibereich sowie bei regionalen Hilfen bewirken können.

Rehn betonte allerdings, dass im landwirtschaftlichen Bereich "nur der Transfer für die betroffenen Regierungen und nicht jene, die am Ende der Kette das letzte Glied sind", betroffen wären. "Wir halten alle Verpflichtungen gegenüber den Landwirten ein".

Es gehe bei den Sanktionen um ein zweistufiges Verfahren. So könnten im Rahmen der Strukturfonds eben zunächst die Verpflichtungsermächtigung ausgesetzt werden, was sich noch nicht auf die Direktzahlungen auswirkt, und in einem zweiten Schritt nach entsprechenden Empfehlungen der Kommission die Mittel tatsächlich ausgesetzt würden, wenn dem Rat der Behörde nicht gefolgt werde. Dazu habe man sechs Monate Zeit, bis eben dann die nächste Beurteilung der Kommission erfolge.

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