„Krone“-Ombudsfrau

Laudamotion: Hundeverbot und hohe Check-in-Gebühr

Ombudsfrau
23.01.2020 06:02

Was bei den meisten Fluglinien selbstverständlich ist, sucht man bei Laudamotion vergeblich. Dort verlangt man etwa eine Gebühr von 55 Euro pro Fluggast für den Check-in am Flughafen. Hunde dürfen nicht mitfliegen. Und als Fluggast wartet man nach einer Beschwerde monatelang auf eine Antwort …

Der Fall von Familie M. aus Niederösterreich liegt länger zurück - ist aber kein Einzelfall. Im Dezember 2018 flog die vierköpfige Familie mit Laudamotion auf die spanische Insel Mallorca. Vor dem Abflug wollte Frau M. online einchecken. „Ich weiß, wie das geht, und ich habe das nicht zum ersten Mal gemacht. Es hat aber nicht funktioniert“, schildert sie. Am Flughafen kam das böse Erwachen. Laudamotion verlangte eine Check-in-Gebühr in Höhe von 220 Euro. Diese wäre auch beim Rückflug fällig gewesen, weil der Check-in online wieder nicht gelang. Beim Schalter in Palma hatte man aber Verständnis und ließ die Familie gratis einchecken.

Monatelang nicht auf Anfragen reagiert
Die in Wien bezahlten 220 Euro wollte Frau M. jedenfalls zurück. Da sie monatelang keine Antwort bekam, wandte sie sich an die Ombudsfrau: „Es kann ja nicht sein, wie hier mit den Kunden umgegangen wird!“

Auch ein weiterer Fall erreichte die „Krone“: Jedes Jahr im Sommer fliegt Leserin Ulrike K. (Name geändert) mit ihrer Tochter und dem kleinen Familienhund nach Mallorca. Weil dieser unter acht Kilogramm wiegt, darf er - normalerweise - in einer Tasche in der Kabine mitreisen. Nicht bei Laudamotion. „Leider musste ich im August dort kurzfristig einen Rückflug buchen, weil unser Flug mit einer anderen Fluglinie gestrichen worden war“, schildert Frau K. Beim Check-in teilte man der Wienerin brüsk mit, Hunde seien in der Kabine nicht erlaubt. Sie musste umbuchen.

In beiden Fällen hat Laudamotion erst nach Monaten reagiert. Wenn der Check-in online nicht gelingt, müsse man sich an das Kundenservice wenden, das helfen könne. Die pauschale Annahme, Hunde dürften mitfliegen, könne man nicht Laudamotion anlasten. In den Geschäftsbedingungen werde auf den Ausschluss der Beförderung hingewiesen. Kundenfreundlich?

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