Gericht entschied:

Illegal betriebene Jausenstation muss schließen

Vorarlberg
19.08.2025 19:15

Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Eine an einem Vorarlberger See betriebene Jausenstation ist Geschichte. Die abgepackten Speisen und Getränke seien dort nicht rechtmäßig vertrieben worden, heißt es in der Begründung. 

Nun ist es fix: Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass eine Jausenstation, die am Ufer eines Sees im Raum Bludenz betrieben wird, illegal ist. Zu bekommen waren dort diverse abgepackte Nahrungsmittel, auch Getränke und Hochprozentiges wurde angeboten.

Bezahlt wurde bar in eine Kassa, die dort aufgestellt war. Preislisten gaben darüber Auskunft, was das Angebotene kostete. Wie der ORF berichtet, befindet sich die Jausenstation auf einem Grundstück im Uferschutzbereich.

Rege Umbauarbeiten ohne Genehmigung
Zwar stand das ursprünglich für landwirtschaftliche Zwecke erbaute Gebäude, in dem die Jausenstation betrieben wird, schon, wurde jedoch erheblich umgestaltet, stellte der Verwaltungsgerichtshof fest: „Ein befestigter Weg, Pkw-Stellflächen, eine Terrasse mit Sitzmöglichkeiten, eine Abgrenzung aus teerölgetränkten alten Strommasten, eine weitere Terrasse mit Stützbauwerk und Absturzsicherung sowie ein Balkon aus Stahlgerüst“ wurden laut Gericht gebaut. Dafür hätte es einer Gewerbeberechtigung und einer Betriebsanlagengenehmigung bedurft.

Nun muss die Jausenstation also abgebaut werden. Für Wanderer und Spaziergänger bedeutet das, dass sie ihre Butter-, Wurst- und Käsebrote wieder selber schmieren müssen. Und dem Betreiber bleibt nichts anderes übrig, als in den sauren Apfel zu beißen und sich neu zu orientieren.

Porträt von Vorarlberg-Krone
Vorarlberg-Krone
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