Obwohl sie in der Schweiz lebt, hatte eine zweifache Mutter (41) über Jahre Kinder- und Familienbeihilfe aus Österreich bezogen. Zu Unrecht, wie das Landesgericht Feldkirch am Donnerstag feststellte.
Die Angeklagte ist verheiratet und hat zwei Kinder im Alter von 18 und 20 Jahren. Beide sind noch in Ausbildung und die Mutter daher sorgepflichtig. Familien- und Kinderbeihilfe stünden der Frau also zu, sofern sie denn in Österreich ihren Wohnsitz hätte. Doch genau hier liegt der Hund begraben. Die Frau heiratete nämlich und zog im Sommer 2012 in die Schweiz, was die heute 41-Jährige den Behörden aber nicht meldete. Somit liefen die Zahlungen weiter. Ein willkommenes Zubrot also. Das böse Erwachen kam im Sommer 2023, als sich das Finanzamt meldet, eine Rückforderung in Höhe von 55.000 Euro stellt und Anzeige erstattet.
Gewerbsmäßig schwerer Betrug
Zum Vorwurf von Staatsanwalt Simon Mathis, die Frau habe durch das unrechtmäßige Kassieren der Sozialleistungen einen gewerbsmäßig schweren Betrug begangen, rechtfertigt sich die Angeklagte im Prozess am Donnerstag wie folgt: Sie habe sich gedacht, dass sich das Finanzamt schon melden werde, wenn etwas nicht passt – „außerdem konnte ich das Geld gut gebrauchen und wusste ja, dass es mir eigentlich zusteht“. Aktiv täuschen habe sie die Behörden jedenfalls nicht wollen, versichert die Angeklagte.
Ich konnte das Geld gut gebrauchen.
Die Angeklagte begründet ihre Handlungen.
Neun Monate bedingt, 5400 Euro Geldstrafe
Weil die Frau geständig ist, unbescholten und bereits über das eidgenössische Finanzdepartement für den österreichischen Staat eine Regressforderung bezüglich der 55.000 Euro betrieben wird, kommt sie mit einer bedingten Haft von neun Monaten und 5400 Euro Geldstrafe davon. Sollte die Verurteilte der Rückzahlung ans Finanzamt nicht zur Gänze nachkommen, muss sie einen Verfallsbetrag in selber Höhe an den Staat Österreich bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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