Sechs Monate bedingt!

Kärntnerin kassierte unrechtmäßig Familienbeihilfe

Kärnten
09.01.2020 13:14

Zu sechs Monaten bedingter Haft ist eine 49-jährige Kärntnerin am Donnerstag verurteilt worden. Die Frau hatte vier Jahre lang Familienbeihilfe bezogen, die einer von ihr gepflegten Frau zugestanden war. Insgesamt ware es 18.600 Euro. 

Die Angeklagte war jahrelang Sachwalterin für eine beeinträchtigte Frau gewesen, die sie auch gepflegt hatte. Ende 2014 wurde ihr die Sachwalterschaft entzogen und einem Rechtsanwalt übertragen. Die heute 49-Jährige pflegte ihren Schützling auch weiterhin, sie bekam dafür auch Geld. Was sie dem Rechtsanwalt nicht mitteilte, war die Tatsache, dass die erhöhte Familienbeihilfe für die Gepflegte auf ihr Privatkonto überwiesen wurde. Im Frühjahr 2019 flog die Sache schließlich auf, seither geht die Familienbeihilfe an die Kanzlei des Rechtsanwaltes. Staatsanwältin Bettina Dumpelnik erhob Anklage wegen schweren Betrugs. Die Angeklagte beteuerte vor Gericht immer wieder, überhaupt nicht bemerkt zu haben, dass die Familienbeihilfe weiterhin auf ihrem Konto landete. Das wollte ihr der Richter nicht glauben, sie beharrte aber darauf.

Wie sie den Schaden zurückzahlen wird, ist offen, derzeit lebt sie von einer Witwenpension in Höhe von knapp 900 Euro. Kredit könne sie auch keinen aufnehmen, klagte die 49-Jährige, da sie wegen eines schon länger zurückliegenden Privatkonkurses bei keiner Bank Geld bekommen würde. Die sechs Monate bedingte Haft nahm sie an, nachdem sie sich vergewissert hatte, dass sie nun nicht ins Gefängnis müsse. Die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel.

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