Speziell bei der Schwerverkehrskontrolle entstehe der Polizei ein enormer Aufwand. Von den Strafgeldern sehe die Exekutive aber keinen Cent, meinte die Ressortchefin (im Bild bei einem Pressetermin mit Polizistinnen in Wien). "Wir wollen Gespräche mit den Ländern führen, damit es zur Aufteilung kommt", sagte Fekter bei einem Hintergrundgespräch mit Reportern. "Ich möchte den Ländern nicht Geld wegnehmen, sondern Fairness. Wir brauchen einen Anteil davon für unseren Aufwand."
Grundsätzlich fließen Strafgelder, die von den Bezirkshauptmannschaften oder der Polizei (den Verwaltungsstrafbehörden) eingehoben werden, dem Land für Sozialhilfezwecke zu. Bei Übertretungen nach der Straßenverkehrsordnung - etwa Geschwindigkeitsverstöße und Alkoholdelikte - werden die Einnahmen zu 80 Prozent zwischen dem Straßenerhalter (Asfinag, Länder oder Gemeinden) und der Exekutive (Bund) mit einem Anteil von 20 Prozent geteilt.
Schwerverkehr geht fast nur an Länder
Bei der Schwerverkehrsüberwachung, die in den vergangenen Jahren laut Polizei deutlich angestiegen ist, würden die Gelder hauptsächlich den Bezirkshauptmannschaften zugute kommen, in deren Wirkungsbereich der jeweilige Kontrollplatz liegt (in Österreich gibt es derzeit acht Kontroll- und Anhalteplätze). Als Beispiel führte die Ministerin Kufstein an, das einen derartigen Überwachungsplatz hat. Das Sozialbudget dort sei dementsprechend hoch. Auch die Einnahmen durch die Überwachung des Kraftfahrgesetzes - darin sind Delikte wie Überladung beim Schwerverkehr, Überschreitung von Lenk-und Ruhezeiten, technischer Zustand etc. geregelt - fließen ausschließlich in die Länderbudgets.
Wie die künftige Neuaufteilung aussehen könnte, ließ Fekter offen. "Ich werde mich hüten, schon etwas zu sagen, bevor wir am Verhandlungstisch sitzen", sagte sie. Die Innenministerin ist überzeugt, dass eine Neuaufteilung zu einer Win-Win-Situation führen könne. Mit einer erhöhten Kontrolldichte würden die Länder die fehlenden Einnahmen ausgleichen können.
Landeshauptleute: "Den Scherz kann sie sich sparen"
Bei einer Neuaufteilung des Strafgelder-Kuchens hat sich bis jetzt noch jeder Innenminister an den Landeshauptleuten die sprichwörtlichen Zähne ausgebissen. Entsprechend fiel der Kommentar des Kärntner Landeshauptmanns Gerhard Dörfler in seiner Funktion als Vorsitzender der Landeshauptleute-Konferenz (noch bis 30. Juni, ab 1. Juli ist Erwin Pröll dran) aus: "Den Scherz kann sich die Innenministerin sparen. Sie wird eine Niederlage erleiden, so wie mit Eberau. Dieser Vorschlag kann weder von den Gemeinden noch von den Ländern akzeptiert werden. Das Argument der erhöhten Kontrollen ist hanebüchen, das wird nie passieren."
Neben den mächtigen Landeshauptleuten müsste Fekter auch noch die Autobahngesellschaft mit ins Boot holen. Denn auch die Asfinag möchte bei der Neuaufteilung des Strafgelder-Kuchens mitschneiden. "Wir errichten die Kontrollplätze, bekommen aber nichts dafür", sagt Asfinag-Vorstandsdirektor Klaus Schierhackl.
KfV: "Neuverteilung wäre Beitrag zur Verwaltungsreform"
Für Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit, wäre die Neuverteilung der Strafgelder auch ein Abbau von Bürokratie. Die Strafgeldwidmung sei eine extrem komplizierte Sache, oft wüssten sogar die Bezirkshauptmannschaften selber nicht, wie die Gelder verteilt werden, sagt Thann. Es gebe Hunderte Ausnahmeregelungen dazu. Durch eine einheitliche Neuverteilung könnte man viel Geld einsparen. "Ich sehe das als Beitrag zur Verwaltungsreform", meint Thann.
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