745.000 € abgezweigt

Ehemaliger Anwalt zu vier Jahren Haft verurteilt

Vorarlberg
21.06.2010 13:53
Wegen Untreue ist am Montag am Landesgericht Feldkirch ein 50-jähriger ehemaliger Anwalt zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Wie sich herausstellte, verwendete der Mann Gelder, die er verwalten sollte, zur Stopfung eigener Finanzlöcher. Den Schaden von 745.000 Euro muss er zurückbezahlen. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde an, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Die Kanzlei des damaligen Rechtsanwaltes lief seit längerer Zeit schlecht. Um sich seiner finanziellen Probleme zu entledigen, ließ sich der Jurist deshalb vor einigen Jahren auf ein waghalsiges Geschäft ein. Als Treuhänder übernahm er rund 800.000 Euro einer finnischen Versicherung, mit denen Inhaberschuldverschreibungen gekauft werden sollten. Stattdessen verwendete der Jurist jedoch 745.000 Euro für seine eigenen Zwecke.

Erfolg beim Wertpapiergeschäft blieb aus
Der 50-Jährige erhoffte sich von beabsichtigten Wertpapiergeschäften dermaßen lukrative Gewinne, dass es kein Problem sein sollte, die entnommene Summe zurückzuzahlen. Der Erfolg beim Wertpapiergeschäft blieb jedoch aus, womit die Veruntreuung der übernommenen Gelder aufflog.

Vor Gericht schoben die Beteiligten die Schuld einander zu. Ein französischer Mittelsmann, der in die Angelegenheit verwickelt war, entlastete mit seinen Aussagen zwar den Angeklagten. Das Gericht allerdings bezweifelte die Angaben des Franzosen, der bereits in Deutschland wegen Betrugs zu vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt wurde. Gegen den ehemaligen leitenden Angestellten der Versicherung, der das Geschäft mit dem Vorarlberger abschloss, läuft in Finnland ebenfalls ein Strafverfahren. Er war zu derartigen Geschäften nicht befugt und wurde vom Unternehmen längst entlassen.

"Sie wussten als Jurist genau was los war"
Dem früheren Rechtsanwalt gelang es ebenfalls nicht, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. "Sie wussten als Jurist genau was los war", kaufte Richter Peter Mück dem Angeklagten seine Blauäugigkeit nicht ab. Vier Jahre seien eine milde Strafe, so der Vorsitzende des Schöffensenates. 

Mildernd wirkten die Unbescholtenheit, die damalige Notlage und das Geständnis hinsichtlich der Tatsache, Gelder für sich verwendet zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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