Ausnahmeregelung

Auf Straße gefahren: Protestradler ohne Strafe

Oberösterreich
29.11.2019 16:00
Ausnahmsweise erlaubt war das Fahren eines Radlers in Linz neben dem Radweg auf der Straße. Das Landesverwaltungsgericht hob eine Strafe auf.

Bei einer unangemeldeten Protestkundgebung von „Critical Mass“ war im August der radelnde Teilnehmer von der Linzer Polizei gestraft worden, weil er nicht den Radweg benützte. Dagegen erhob der Protest-Pedalritter beim Landesverwaltungsgericht OÖ Beschwerde und bekam Recht: Die Teilnehmer der Kundgebung hätten bewusst zusammengewirkt, um auf die Situation der Radler im Straßenverkehr hinzuweisen. Eine Benützung der Straße sei unumgänglich gewesen.

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