Nach der Ankündigung, Jagd auf die Steuerbetrüger zu machen, hat Finanzminister Josef Pröll jetzt der "Krone" sein detailliertes Maßnahmenpaket vorgelegt: Mit sieben Gesetzesentwürfen soll der Abgabenbetrug bekämpft und als Verbrechen auch mit Haft bestraft werden.
Prölls sieben Gesetze haben es in sich:
Beim Einkommenssteuergesetz wird klargestellt, dass bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen der Lohn als netto gilt, die Bruttosumme muss nachbezahlt werden; die 3.000 heimischen Bauunternehmer bekommen strengere Haftungsbestimmungen.
Beim Körperschaftssteuergesetz wird die Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungszinsen eingeschränkt.
Die Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben wird auf zehn Jahre verlängert (Bundesabgabenordnung).
Der "Finanzpolizei" KIAB werden im Zuge einer Verschärfung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes mehr Befugnisse eingeräumt. Zudem wird die Einheit deutlich aufgestockt.
Mit dem EU-Polizeikooperationsgesetz werden die Abgabenbehörden ermächtigt, mit dem Europäischen Polizeiamt enger zu kooperieren (Informationsaustausch von Schmuggel bis Mehrwertsteuerbetrug).
Das Bankwesengesetz wird so abgeändert, dass durch das Bankgeheimnis Steuerbetrug und Geldwäsche nicht weiter verschleiert werden können.
Das Finanzstrafgesetz wird verschärft – auf Abgabenbetrug droht künftig Haft von ein bis zehn Jahren.
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