Rechtskräftige Strafe

Staatsanwalt beruft nicht gegen Messerstich-Urteil

Oberösterreich
30.10.2019 18:00
Porträt von krone.at
Von krone.at

Es bleibt bei 18 Monaten Haft für jene Pflegerin (22) aus Rumänien, die den Ehemann (83) ihrer Klientin in Leonding mit einem Messer schwer verletzt hat. Die Staatsanwaltschaft beruft nicht gegen das Urteil. Somit ist die Strafe rechtskräftig.

Die Angeklagte (Verteidiger: Manfred Arthofer) hatte das Urteil noch im Gerichtssaal akzeptiert. Die Geschworenen in Linz hatten sie am Freitagabend wegen schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Jetzt hat auch die Staatsanwaltschaft Linz, die ursprünglich Mordversuch angeklagt hatte, bekannt gegeben, dass es keine Berufung geben wird. Die Untersuchungshaft wird auf die Strafe angerechnet.

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