Nicht rechtskräftig

18 Monate Haft für Pflegerin nach Messerattacke

Oberösterreich
26.10.2019 06:00

„Ich war traurig und unzufrieden, weil man mich nicht wertgeschätzt hat“, sagte Florina V. am zweiten Verhandlungstag vor den Geschworenen in Linz. Die Pflegerin (22) war wegen Mordversuchs angeklagt, weil sie den Mann ihrer Klientin mit dem Messer attackiert hatte. Verurteilt wurde sie „nur“ wegen schwerer Körperverletzung: 18 Monate, nichts rechtskräftig.

„Ich hatte nicht die Absicht auf ihn einzustechen, habe es aber getan“, sagt die Rumänin. Sie war als 24-Stunden-Pflegerin bei einem betagten Ehepaar in Leonding beschäftigt. Weil man mit ihrer Arbeit nicht zufrieden war, sollte sie wieder nach Hause geschickt werden. Ihre Entlohnung wurde auf 70 Euro gekürzt.

„Reflexartig“ zu Messer gegriffen
Die junge Frau beteuert, nicht im Ärger auf den Pensionisten losgegangen zu sein. Der 83-Jährige habe sie unvermittelt an den Haaren gezogen, weshalb sie „reflexartig“ nach einem Messer gegriffen und zugestochen habe. Sie bekennt sich nur teilweise der schweren absichtlichen Körperverletzung schuldig. Anwalt Manfred Arthofer: „Notwehr ist nicht auszuschließen.“

Nicht rechtskräftig
Nach langer Beratung lautete das Urteil am späten Freitagabend „nur“ schwere Körperverletzung. Die Pflegerin wurde zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt, das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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