"Mein Mandant hat sein Geld bereits am Landesgericht Klagenfurt zugesprochen bekommen", berichtet Anwalt Dr. Gerald Otto. Nach dem zweiten Sieg beim Oberlandesgericht kam nun auch vom Obersten Gerichtshof "grünes Licht": Zusammengefasst erkennen die Höchstrichter sehr wohl eine Rückkaufsverpflichtung der AvW – genau jener Punkt, auf den die Anleger seit dem Kurszusammenbruch 2008 pochen.
12.500 Betroffene noch im Ungewissen
"Das Urteil könnte somit auch für andere Fälle relevant sein“, meint Otto. Insgesamt haben 12.500 Betroffene Hunderte Millionen Euro verloren. Ob sie im Konkurs eine Gläubigerstellung und Anspruch auf eine Quote haben, ist noch unklar. Die Frist, Ansprüche geltend zu machen, wurde vom Gericht schon auf unbestimmte Zeit verlängert.
von Kerstin Wassermann, "Kärntner Krone"
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.