Brisantes OGH-Urteil

Hoffnung im AvW-Skandal: Anleger erkämpft sich Geld

Kärnten
01.06.2010 10:40
Wenige Tage vor der Konkursanmeldung der AvW hat der Oberste Gerichtshof ein entscheidendes Urteil gefällt, das erst jetzt bekannt wurde: Weil die AvW "den Anschein erweckte, dass die Genussscheine jederzeit zurückgekauft werden könnten", hat ein geschädigter Anleger nun bis in die letzte Instanz Recht bekommen.

"Mein Mandant hat sein Geld bereits am Landesgericht Klagenfurt zugesprochen bekommen", berichtet Anwalt Dr. Gerald Otto. Nach dem zweiten Sieg beim Oberlandesgericht kam nun auch vom Obersten Gerichtshof "grünes Licht": Zusammengefasst erkennen die Höchstrichter sehr wohl eine Rückkaufsverpflichtung der AvW – genau jener Punkt, auf den die Anleger seit dem Kurszusammenbruch 2008 pochen.

12.500 Betroffene noch im Ungewissen
"Das Urteil könnte somit auch für andere Fälle relevant sein“, meint Otto. Insgesamt haben 12.500 Betroffene Hunderte Millionen Euro verloren. Ob sie im Konkurs eine Gläubigerstellung und Anspruch auf eine Quote haben, ist noch unklar. Die Frist, Ansprüche geltend zu machen, wurde vom Gericht schon auf unbestimmte Zeit verlängert.

von Kerstin Wassermann, "Kärntner Krone"

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