Die Kommission wurde Ende März aus der Taufe gehoben und hatte bisher dreimal getagt. Ihr gehören Fachleute aus dem juridischen, psychotherapeutischen und kirchlichen Bereich an. Die letzten vorerst gemeldeten Vorfälle gehen laut Bürgler auf das Jahr 1993 zurück.
Schadensersatz ist "Pflicht der Täter"
Von der Diözese wurde ein Opferfonds eingerichtet, der nicht aus den Mitteln des Kirchenbeitrages gespeist werde. Die Übernahme von Therapiekosten und Schadenersatz sei "Pflicht des Täter". Falls diese aber bereits verstorben sind, soll geprüft werden, ob die Diözese die Kosten übernimmt, betonte Bürgler.
Um die Höhe des Schadenersatzes festzustellen, sei ein dreiköpfiges Gremium eingerichtet worden, das frei von jeder Weisung entscheiden könne. Diesem gehören Hannes Seiser, Richter am Landesgericht Innsbruck, Carl Miller, Leiter der Abteilung für Psychiatrie am BKH Kufstein und Iris Habitzel, Fachärztin für Psychiatrie in Schwaz, an.
Beratungszentrum für Priester mit Sexualitäts-Problemen
Zudem seien die Ordensgemeinschaften von der Diözese angehalten worden, bei Missbrauchsfällen "mit Entschiedenheit und Klarheit vorzugehen und die Justiz einzuschalten". Einige hätten bereits die Diözese gebeten, eingegangene Meldungen an die Justiz zur rechtlichen Klärung weiterzuleiten.
Priester und kirchliche Mitarbeiter, die Probleme mit ihrer Sexualität haben, werden eingeladen, sich dem Männerzentrum "Mannsbilder" in Verbindung zu setzen oder eine anonyme Beratung im "Zentrum für Ehe und Familie" aufzusuchen, erklärte der Generalvikar.
Symbolbild
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