Der Tiroler Erwin G. war früher Bankangestellter und nebenbei Versicherungsmakler. Einem Freund hatte er versprochen, die Provisionen aus vermittelten Finanzgeschäften redlichst abzurechnen. Und den Partner zu beteiligen. Viele Geschäfte wurden vermittelt und ein erheblicher Gewinn erzielt. Die Abrechnungen über die erzielten Gewinne wurden vom Angeklagten, der kürzlich am Innsbrucker Oberlandesgericht vor dem Richtersenat stand, laut Staatsanwalt gefälscht.
Erwin G. war 2003 aus der Bank ausgeschieden. Er und sein Freund gründeten eine Finanzberatungsfirma. Laut Anklage legte er seinem Freund weiter gefälschte Provisionsabrechnungen vor. Ende 2005 verließ der Angeklagte die Firma kurzfristig und gründete ein Konkurrenzunternehmen. Die Geschäftsunterlagen hatte er mitgenommen. Und die Computerdaten hatte er mit einem Spezialprogramm aus dem Internet vernichtet. Zumindest glaubte er das.
G's Ex-Freund hatte Verdacht geschöpft. Mit einem deutschen Computerprogramm gelang es ihm, alle Daten wiederherzustellen. Darunter waren E-Mails, mit denen dem Angeklagten im Prozess vorsätzlicher Betrug nachgewiesen werden konnte. Urteil: Ein Jahr bedingt plus 3.600 Euro Geldstrafe.
Symbolbild
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