Damit wird laut Stöger ein Druck aufgebaut, dass die Tabakindustrie die derzeitigen Tarife beibehält. Er gehe davon aus, dass das Preisniveau auf diesem Weg nicht fallen sollte. Letztlich handle es sich aber um eine Entscheidung der Industrie. So sei nicht auszuschließen, dass der eine oder andere Konzern trotz der höheren Spannen für die Trafikanten auf einen niedrigeren Preis setzt.
Für die Zukunft kann sich der Gesundheitsminister auch eine Erhöhung der Tabaksteuer vorstellen. Stöger ist der Auffassung, dass Zigaretten zumindest in dem Ausmaß besteuert werden sollten, wie sie dem Staat Kosten verursachen. Daher gebe es hier sicher noch Möglichkeiten, an der Steuerschraube zu drehen.
Der Mindestpreis für Zigaretten lag zuletzt bei 3,45 Euro. Eigentlich hätte er im Mai neu festgesetzt werden sollen. Da aber der Europäische Gerichtshof die Mindestpreisregelung an sich als EU-rechtswidrig klassifiziert hatte, war die Regierung gezwungen, die gültige Regelung zu kippen. Ansonsten hätten Strafzahlungen von mindestens 2,5 Millionen Euro gedroht, erläuterte Stöger.
Statt Prozentregelung nun fixe Spanne für Trafiken
Derzeit setzt sich die Tabaksteuer aus einem festen Steuersatz von 26,69 Euro für 1.000 Stück, einem variablen Anteil von 43 Prozent des Bruttoverkaufspreises und aus der Umsatzsteuer von 16,67 Prozent zusammen. Von einer Packung Zigaretten zum Preis von 4 Euro fließen 2,92 Euro an den Staat, 1,08 Euro bekommen Trafikanten, Industrie und Großhandel, wobei der Anteil, den die Trafikanten davon erhalten, mit 53 Prozent gesetzlich fixiert ist. Bei den billigsten Zigaretten bekamen die Trafikanten 45 Cent.
Nunmehr wird nicht mehr von einem Prozentsatz ausgegangen sondern diese Summe festgezurrt. Das heißt, würden die Preise sinken, bekämen die Trafikanten trotzdem 45 Cent, damit mehr als die bisherigen 53 Prozent, und die Zuwendungen aus den Spannen für Großindustrie und Handel würden prozentuell entsprechend niedriger. Einen Automatismus bedeutet dies freilich nicht, will einer der großen Konzerne einen Preiskampf starten, kann er es ab nun legal tun, nur muss er dann eben durch die vergleichsweise niedrigeren Spannen mit geringeren Einkünften rechnen.
Neue Spannen-Regelung frühestens ab 1. Juli Gesetz
Beschlossen wird die neue Spannen-Regelung vom Parlament. Da hier ein Schnellverfahren angewendet wird, kann die Vorlage schon übernächste Woche in einer Plenarsitzung des Nationalrats abgesegnet werden. Anfang Juni tagt dann der Bundesrat, anschließend muss das Gesetz noch vom Bundespräsidenten unterfertigt und im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden. Realistisch wäre damit ein Inkrafttreten mit 1. Juli. Bis dahin könnte theoretisch noch ein Preiskampf ausbrechen.
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