Eine Flut von Tausenden von E-Mails wurde da zwischen dem 36-Jährigen, der am Mittwoch am Innsbrucker Landesgericht vor Richter Andreas Mair stand und dessen Kollegen hin und her geschickt. Die angebliche Vermittlerin versprach dem Tiroler, sein Traum, sich mit Henning Dakota treffen zu können, werde schon bald in Erfüllung gehen.
Ein ums andere Mal fiel der 36-Jährige darauf herein. Und mailte eine Fern-Liebeserklärung nach der anderen über die Vermittlerin an Dakota. In Wahrheit aber an seinen Bekannten, der sich darüber köstlich amüsierte. Immer wieder gaukelte er dem Empfänger vor: "Ich kann dich mit Fanning Dakota zusammen bringen!"
Als der 36-Jährige endlich merkte, dass ihm der Kollege hier lange Zeit übel mitgespielt hatte, reagierte er gefährlich: Er schrieb nun seinerseits E-Mails. Über 20. Darin führte er an: "Das ist keine Drohung! Ich werde dich bei Gericht verklagen! Wegen Stalking! Du wirst dafür bezahlen! Ich warte schon auf die Anklageschrift des Staatsanwaltes. Das wird ein Fest!"
"Was meinen Sie mit 'Bezahlen'?", fragte der Richter. "Ich hätte Schmerzensgeld für seinen Psychoterror verlangt", so der Angeklagte. Urteil: Freispruch vom Vorwurf der gefährlichen Drohung. Verklagen ist nämlich legal.
von Hans Licha, Tiroler Krone
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