Gratisfahrten

ÖBB reformieren umstrittene Sonderregelung

Österreich
16.04.2010 11:09
Die vieldiskutierten Gratisfahrten für ÖBB-Mitarbeiter und ihre Angehörigen werden nun unter Druck der Finanzbehörden reformiert. Rund 160.000 Personen - Aktive, Pensionisten und deren Angehörige - nutzten bisher diese Leistung. Erfreulicher ist für die Mitarbeiter da schon das Konzernergebnis, das positiv ausfiel - allerdings nur dank eines Sondereffekts.

Die durch das Unternehmen gewährte Beförderungsleistung soll aus Sicht der Finanz für jene Mitarbeiter, die nicht unmittelbar dem Personenverkehr angehören, steuerpflichtig sein. Der Hintergrund der Behörden-Intervention: Mittlerweile sind die ÖBB in zahlreiche Unternehmen aufgeteilt, darunter zum Beispiel solche, die sich ausschließlich um Güterverkehr, Gleisbau oder die Immobilienverwaltung kümmern, also nicht unmittelbar mit der Personenbeförderung zu tun haben. 

Alle Mitarbeiter, die in einem Unternehmensteil angestellt sind, der von den Behörden nicht mehr als Beförderungsunternehmen angesehen wird, dürfen die Gratisfahrten nun nicht mehr in Form eines lohnsteuerpflichtigen Sachbezugs erhalten. Konkret bedeutet dies, dass ein Zugbegleiter die Gratisfahrten weiter - steuerfrei - in Anspruch nehmen kann, ein Lokführer aber nicht, drückte ÖBB-Finanzvorstand Josef Halbmayr vor Journalisten sein Unverständnis über die Sichtweise der Finanz aus. Aus Sicht der ÖBB sei der ganze Konzern weiterhin ein Beförderungsunternehmen, auch nach der Strukturreform. Außerdem habe bei der Reform das Grundprinzip gegolten, dass die Mitarbeiter keine Nachteile erleiden sollten.

Steuerbefreiung am 1. Jänner zurückgenommen
Seit 1. Jänner 2010 bieten nun die ÖBB jenen Beschäftigten, für die laut Finanzbehörden die Steuerbefreiung nicht mehr gelten soll, die Möglichkeit, dass sie die Gratisfahrten "zurücklegen". Wer jedoch weiterhin die Freifahrt in Anspruch nehmen will, dem wird über die Lohnverrechnung ein Betrag von 20 Prozent einer Jahresnetzkarte der ÖBB als Sachbezug in Rechnung gestellt, monatlich fallen damit - je nach Progressionsstufe - im Schnitt 15 Euro an Lohnsteuer zusätzlich an. Rund 2.000 Personen haben bisher die Möglichkeit genutzt ihre Gratisfahrt zurückzulegen, berichtete Halbmayr. Wer keine Gratisfahrt mehr erhält, könnte - bei Vorliegen der Voraussetzungen - Pendlerpauschale beantragen.

Konzern-Ergebnis für 2009 nur dank Sondereffekt positiv
Kurz vor der Bekanntgabe der Neuregelung haben die ÖBB ihr Ergebnis für das Jahr 2009 verkündet. Vor Steuern erzielte das Unternehmen ein Plus von 120 Millionen Euro - allerdings nur dank Sondereffekten. Ohne diese hätte es ein Minus von 40 Millionen Euro gegeben, so Halbmayr. Der Sondereffekt stammt aus der Auflösung des umstrittenen Spekulationsgeschäfts mit der Deutschen Bank. Der realisierte Verlust ist niedriger ausgefallen als erwartet. 2008 hatten die Bundesbahnen noch ein Minus von 970 Millionen Euro gemeldet.

Hauptgrund für das 2009 eigentlich negative Vorsteuerergebnis ist der Einbruch im Güterverkehr: Die Rail Cargo Austria (RCA) fährt in den roten Zahlen. Das negative Ergebnis der Güterverkehrstochter sei konjunkturbedingt, erklärte Halbmayr. Die beiden anderen ÖBB-Teilkonzerne, Personenverkehr und Infrastruktur, weisen positive Ergebnisse aus. Die endgültige Bilanz der ÖBB wird nach der Aufsichtsratssitzung Ende April bzw. Anfang Mai präsentiert.

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