Das Positive vorweg: Die Novelle ersetzt die längst überholte Version aus dem Jahr 1994 und stärkt die Rechte der kleineren Parteien. So kann künftig schon ein Viertel der Gemeindevertreter eine Sitzung einberufen und jeder Einzelne einen dringlichen Antrag stellen. Außerdem bekommt jede Fraktion das Recht, einen Tagesordnungspunkt zu bestimmen. Leichter wird es auch, einen verhinderten Mandatar zu vertreten.
Strittig ist dagegen der Ausbau der Bürgermeisterrechte. So genügt bei vielen Verträgen und Personalentscheidungen künftig die Unterschrift des Ortschefs – bisher musste auch sein Vize zustimmen. Die für Beschlüsse notwendige Anwesenheit in der Gemeindevertretung wird von zwei Drittel auf die Hälfte der Gemeindevertreter reduziert. Ein weiterer Kritikpunkt: Die Beauftragungspflicht entfällt. Damit kann der Bürgermeister Vorstandsmitglieder seiner Wahl mit Ressorts seiner Wahl beauftragen.
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