StVO-Novelle

Härtere Strafen für Rettungsgassen-Blockierer

Motor
20.06.2019 08:21

Der Verkehrsausschuss des Nationalrats hat am Mittwoch Novellen zum Führerscheingesetz, zur Straßenverkehrsordnung (StVO) und zum Kraftfahrgesetz einstimmig durchgewunken. Somit können noch vor dem Ende der Gesetzgebungsperiode im Führerscheingesetz stärkere Sanktionen für das Schummeln bei Fahrprüfungen oder für das Blockieren der Rettungsgasse beschlossen werden.

Kandidaten, die beispielsweise mit technischen Hilfsmitteln bei den theoretischen Prüfungen schummeln und dabei erwischt werden, müssen bei Beschluss der Novelle mit einer Sperrfrist von neun Monaten für einen Folgeantritt rechnen. 

Das Blockieren der Rettungsgasse wird für die Lenker von mehrspurigen Fahrzeugen auf jeden Fall ein Vormerkdelikt. Für Lenker von einspurigen Kfz gilt das nur, wenn sie Rettungskräfte und Einsatzfahrzeuge behindern.

Lkw-Abbiegeverbot in Ortsgebieten ermöglicht
Im Rahmen der StVO wurde eine Verordnungsermächtigung geschaffen, die es Behörden nicht nur an einzelnen gefährlichen Kreuzungen, sondern in größeren Bereichen - zum Beispiel in Ortsgebieten - ermöglicht, ein Rechtsabbiegeverbot für Lkw über 7,5 Tonnen zu verhängen, wenn diese nicht mit einem Abbiege-Assistenzsystem ausgestattet sind. 

Ebenfalls einstimmig wurde eine Novelle im Kraftfahrgesetz beschlossen, die unter anderem einheitliche Kennzeichen für Feuerwehrfahrzeuge vorsieht.

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