Berufungsverfahren

Professor reicht Beschwerde bei der EU ein

Tirol
17.06.2019 08:59

Nicht nur das Berufungsverfahren an der Kardiologie sorgt für Aufruhr, sondern auch eine andere Bestellung an der Universität Innsbruck. Ein Professor, der sich beworben hatte, ortet einen erheblichen Verstoß der österreichischen Universitätsgesetzgebung. Er hat Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht!

Die Beschwerde - die der „Krone“ vorliegt - wurde vom Professor, der bisher an Universitäten in Österreich und Deutschland tätig war, im April eingebracht. „Das österreichische Universitätsrecht gewährt Kandidaten, die sich an einem Berufungsverfahren für eine Professorenstelle an einer Universität beteiligen, keinen wirksamen Zugang zu einem Gericht für den Fall der Verletzung seiner Rechte im Berufungsverfahren“, sagt er.

Damit verstoße Österreich gegen das EU-Recht, insbesondere, wenn die Kandidaten, wie zum Beispiel er selbst, Unionsbürger aus anderen Mitgliedsstaaten sind.

„Zugang zu Gericht verweigert“
Daher müssten im Berufungsverfahren diskriminierte Unionsbürger einen Anspruch auf einen wirksamen Zugang zu einem Gericht haben - für eine so genannte Konkurrentenklage. „Tatsächlich wird ein solcher Zugang aber von den Gerichten in Österreich verweigert“, so der Professor.

Man dürfe somit klagen, aber die Klage werde abgewiesen - auch wenn man schwerwiegend diskriminiert wurde. „Und zwar, weil dem Kläger von vornherein vom Gericht das Klageinteresse bestritten wird. So etwas gibt es nach meinem Wissen innerhalb der EU nur in Österreich und ist ganz klar unionsrechtswidrig“, schreibt der Professor.

„Beschwerden ignoriert“
Die Europäische Kommission sei somit die einzige Instanz, die gegen diese erhebliche Problematik etwas unternehmen könne. „Und zwar, indem sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einleitet, da die österreichischen Gerichte Beschwerden dieser Art dem Europäischen Gerichtshof nicht vorlegen.“

Als Beispiel gibt er die Universität Innsbruck an. „Es wurden in der Vergangenheit wiederholt Universitätsprofessorenstellen ad-personam ausgeschrieben - also der Wunschkandidat bzw. spätere Stelleninhaber standen schon von Beginn an fest. Das kann durch Protokolle und Zeugenaussagen belegt werden. Bei meiner eigenen Bewerbung ist es mir selbst so ergangen“, schreibt er.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Tirol



Kostenlose Spiele