Der Mann aus dem Bezirk Wels-Land hatte ein elf- und ein 15-jähriges Mädchen bei einer Zugfahrt kennengelernt und sie zu einem Besuch bei ihm daheim eingeladen. Dabei verlief zunächst alles normal, dann aber soll der 23-Jährige über die beiden Minderjährigen hergefallen sein. Er soll sie gefesselt und abwechselnd vergewaltigt haben.
Der Jüngeren sei es schließlich gelungen, aus der Wohnung zu flüchten. Ihr Peiniger machte sich laut Anklageschrift zusammen mit der Älteren auf die Suche nach der Elfjährigen, dabei konnte auch diese flüchten. Aufgrund der Angaben der Opfer forschte die Polizei den Mann aus und nahm ihn fest. Die beiden Mädchen leiden noch heute unter schweren psychischen Störungen.
"Hochgradig gefährlich"
Das Gericht schloss die Öffentlichkeit von der Verhandlung aus. Der Angeklagte war voll geständig und erklärte, es tue ihm leid, was er angestellt habe. Gutachten ergaben, dass er zur Tatzeit zurechnungsfähig gewesen, jedoch insgesamt hochgradig gefährlich sei.
Deswegen entschied das Gericht, dass er nach der Verbüßung der neunjährigen Haftstrafe in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht werden soll. Sein Verteidiger erbat Bedenkzeit. Das Urteil ist deshalb noch nicht rechtskräftig.
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