Das Mädchen hatte mit dem Schäfermischling im Garten gespielt, ihm Äpfel zum Apportieren geworfen. Plötzlich verbiss sich der 30 Kilo schwere Vierbeiner in den Kopf des Kindes. Der Hundebesitzer lief dazu, musste sein Tier mit einem Tritt vom Opfer abbringen. Die Kleine wurde sofort ins Krankenhaus gebracht. Zum Glück werden die Wunden auf Dauer wohl ohne Entstellungen verheilen. Albträume und die Angst vor Hunden sind der Fünfjährigen geblieben.
Deshalb hat das Gericht Schmerzensgeld und die Haftung für weitere Schäden anerkannt: vorerst 1.775 Euro. Der Hundehalter hat berufen. Dr. Hans Toriser, Anwalt des Opfers: "Der Besitzer ist aber verantwortlich. Ein Hund ist schließlich instinktgesteuert. Es kann leider immer etwas passieren – vor allem, wenn Kinder dabei sind."
Und auch die Richterin schreibt in ihrem nicht rechtskräftigen Urteil: "Da das Verhalten von Kindern Tieren gegenüber ebenso unberechenbar ist wie die Reaktion der Tiere, sind Kleinkinder durch einen unbeaufsichtigten Hund stets potenziell gefährdet."
von Kerstin Wassermann, "Kärntner Krone"
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