Studie im Gemeinderat

Drogenkonsumraum in Innsbruck wohl vom Tisch

Tirol
31.05.2019 07:00

Mit Beginn der warmen Tage wird sich das Innsbrucker Drogenproblem nun wieder offener auf den Straßen zeigen. 2000 Spritzen werden pro Tag ausgegeben, 700.000 pro Jahr! Ein Drogenkonsumraum könnte die Süchtigen wegbringen aus den Parks, es handle sich um ein österreichweites Pilotprojekt. Allerdings wäre dafür eine Übereinkunft dreier Ministerien nötig.

Jetzt ist der Drogenkonsumraum in Innsbruck wohl endgültig vom Tisch: Im Gemeinderat wurde am Mittwoch eine 28-seitige Studie präsentiert, die die Kleinfraktionen ALI, NEOS, Gerecht, Fritz und die regierenden Grünen im Herbst des Vorjahres in Auftrag gegeben hatten.

Österreichweites Pilotprojekt
Der Grundtenor: Die Installierung eines Drogenkonsumraums, in der Schweiz „Fixerstübli“ genannt, wäre ein österreichweites Pilotprojekt und mit Unsicherheiten behaftet. „Letztlich wäre dies nur praktisch umsetzbar, wenn vorab ein Grundkonsens mit den Sicherheits- und Justizbehörden hergestellt wird, dass die Betreuungspersonen in den Konsumräumen tatsächlich strafrechtlich unbehelligt bleiben“, erläutert die Präsidialabteilung der Stadt.

Sie empfiehlt, eine Übereinkunft mit Staatsanwaltschaft und Polizei im Einvernehmen mit Innen- und Justizministerium anzustreben. Doch der Innenminister, damals FPÖ, stellte sich quer: Dies würde einer bundesweit einheitlichen Vorgangsweise und Zielrichtung entgegenstehen.

Verweis auf Sozialministerium
Das Justizministerium ließ am 16. Mai wenige Tage vor Sturz der Bundesregierung die Stadt Innsbruck wissen, „dass bei der Errichtung von Drogenkonsumräumen eine allfällige strafrechtliche Verantwortlichkeit dritter Personen zu berücksichtigen ist“, und verwies auf das Sozialministerium, das aber nicht eingebunden wurde.

Die Parteien, die den Prüfantrag eingebracht hatten, kommen im Gemeinderat auf 15 von 40 Stimmen, es müssten also noch SPÖ, ÖVP und Seniorenbund oder Teile davon zustimmen.

„Rechtlich schlichtweg nicht möglich“
„Für Innsbruck“ (FI) ist hingegen ablehnend: „Es hat sich alles bestätigt, was wir immer vorausgesagt haben: Die Eröffnung eines ,Fixerstüblis‘ ist rechtlich schlichtweg nicht möglich! Anstatt sich weiterhin an ein unrealistisches Wunschdenken zu klammern, muss den Betroffenen geholfen werden, und auch die Prävention ist endlich anzugehen“, so FI-Klubobmann Lucas Krackl, der durch seinen Abänderungsantrag die umfassende rechtliche Prüfung ins Rollen gebracht hat.

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