Vergeblich versuchte eine Leserin, von einem Online-Reiseportal eine Stornorechnung für einen abgesagten Flug zu erhalten. Die Ombudsfrau konnte der Steirerin helfen.
Wegen einer kurzfristigen Erkrankung ihres Partners musste Tamara G. eine gemeinsame Flugreise nach Mexiko, auf die sich die Leserin und ihr Lebensgefährte lange gefreut hatten, stornieren. Für die im Zuge der Flugbuchung abgeschlossene Stornoversicherung benötigte die Steirerin eine Stornorechnung. Und genau diese erhielt sie, trotz mehrerer Nachfragen, vom Online-Reiseportal nicht. Weil die Leserin schließlich mit ihrem Latein am Ende war, kontaktierte sie Hilfe suchend die „Krone“.
Nachdem sich die Ombudsfrau an edreams wandte, ging dann endlich alles recht flott. Frau G. bekam die gewünschte Rechnung - und die Versicherung übernahm schließlich die angefallenen Kosten.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.