"EU-Volksbegehren"

Eine Million Unterschriften, um EU “dreinzureden”

Ausland
31.03.2010 14:12
Die EU-Kommission hat am Dienstag Kriterien für die erstmals im Lissabon-Vertrag geschaffene Möglichkeit von EU-Bürgerinitiativen (vulgo "EU-Volksbegehren") vorgeschlagen. Der Entwurf sieht vor, dass die EU-Bürger ab einer Million Unterschriften die Brüsseler Behörde zu Gesetzesvorschlägen auffordern können. Gemäß dem am Mittwoch von EU-Verwaltungskommissar Maros Sefcovic präsentierten Vorschlag, müssten die Unterstützer aus mindestens neun EU-Staaten - das heißt einem Drittel der 27 Mitgliedsländer - kommen.

Das von der EU-Kommission vorgestellte konkrete Verfahren sieht vor, dass zunächst mindestens 300.000 Unterstützungsbekundungen von Unterzeichnern aus mindestens drei EU-Staaten gesammelt werden müssen. Via Online-Portal gelangen die Anträge nach Brüssel. Dort soll die EU-Kommission binnen drei Monaten über die Zulässigkeit der Bürgerinitiative entscheiden. 

Für die Zulässigkeit müssten folgende Bedingungen erfüllt sein: Die Initiative muss ein Thema betreffen, zu dem ein Rechtsakt der Union verabschiedet werden kann, und sie muss in den Rahmen der Befugnisse der Kommission fallen, einen Vorschlag zu unterbreiten.  "Die Registrierung kann verweigert werden, wenn die Initiative eindeutig gegen die grundlegenden Werte der EU gerichtet ist", heißt es in Sefcovics Communiqué. Ein kniffliger Fall wäre damit auf den ersten Blick zum Beispiel eine Initative gegen ein etwaiges EU-weites Rauchverbot, wenn man die vielbeschworene Gesundheit der Bürger etwa als grundlegenden Wert der EU betrachtet.

Um Einfluss von Lobbyisten vorzubeugen, sollen die Organisatoren einer Initiative bereits bei der Registrierung ihre finanziellen Interessen offenlegen, wie der Kommissar sagte. Sie müssten für die Korrektheit der Angaben in dem jeweiligen Staat haften.

Ein Jahr Zeit, um Stimmen zu sammeln
Für das Sammeln von Unterschriften nach der Zulässigkeitsprüfung soll der Zeitraum von einem Jahr zur Verfügung stehen. Die Art und Weise, wie die Unterstützungsbekundungen zu sammeln sind, unterliege keinen Beschränkungen. Die nationalen Stellen würden jedoch zu prüfen haben, ob etwaige Online-Sammlungssysteme bestimmten Sicherheits- und technischen Anforderungen genügen. Als Mindestalter würde das jeweilige Wahlalter in dem Land gelten. 

Bei erreichter Unterstützerzahl würden der Kommission nach Überprüfung der Unterstützungsbekundungen weitere vier Monate zur Verfügung stehen, um die Initiative selbst zu untersuchen. Die Kommission hätte dann darüber zu beschließen, ob sie einen Rechtsetzungsvorschlag einbringt, die Sache z. B. mit einer Studie weiterverfolgt oder auf ein weiteres Handeln verzichtet. Die Kommission müsste ihre Gründe immer öffentlich darlegen. 

Schwellenwert in Österreich von 14.250 Unterschriften
Der Vorschlag sieht auch eine Mindestzahl von Bürgern pro Land vor, die die Initiative mittragen müssten, damit nicht etwa 999.000 Bürger eines Landes und nur Tausend weitere EU-Bürger aus acht anderen Ländern eine Initiative starten: Für Österreich setzt die Kommission den Schwellenwert bei 14.250 an, für Deutschland etwa bei 72.000 Unterzeichnern. Die Kommission erklärte, sie habe dabei ein Vielfaches der Zahl der jeweiligen Mitglieder des Europäischen Parlaments zugrunde gelegt, um objektiven Kriterien zu folgen.

Die Mindestzahl von neun EU-Staaten ergebe sich aus anderen Vertragsbestimmungen, wo ebenfalls ein Drittel der EU-Staaten für eine Initiative erforderlich seien, wie etwa die Möglichkeit einer "verstärkten Zusammenarbeit" von Staaten innerhalb der Union, argumentiert die EU-Kommission in dem Vorschlag.

Strasser erfreut, Ehrenhauser ortet "Scheindemokratie"
ÖVP-Delegationsleiter Ernst Strasser begrüßte den Entwurf als "einen großen Schritt in Richtung mehr Transparenz und mehr Bürgernähe". Grundsatzfragen wie Steuerthemen oder die Todesstrafe sollten nicht Plebisziten unterworfen werden, sagte er im Hinblick auf die eingebauten "Sicherheitsklauseln". Konkret auf die Erweiterung angesprochen, betonte Strasser, "dort, wo es Unbehagen gibt", sollten die EU-Bürger initiativ werden können. Die Entscheidung sollte aber bei EU-Kommission, Rat und Europaparlament liegen. 

Der EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser von der Liste Hans-Peter Martin kritisierte, die Kommission habe einen "Entwurf für ein scheindemokratisches Instrument" vorgelegt. Er forderte die verpflichtende Einleitung einer - im Lissabon-Vertrag nicht vorgesehenen - europaweiten Volksabstimmung, sobald eine Million Unterschriften zustande kommen.

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