„Krone“-Check

Tipps für entspanntes Arbeiten in den Ferien

Tirol
05.05.2019 08:00

Sie rücken näher und viele Schüler können es kaum mehr erwarten, dass sie kommen: die Sommerferien. Ein Großteil der Jugendlichen will einfach nur entspannen. Doch viele nutzen diese Zeit, um Geld zu verdienen und Arbeitserfahrung zu sammeln. Die „Krone“ hat mit einer Expertin Bewerbungs- und Rechtsfragen geklärt.

Es kostet Überwindung, einen Teil der Ferien für Arbeit aufzuwenden. Viele entscheiden sich trotzdem dafür, um etwas Geld zu verdienen oder bei Bewerbungen in der Zukunft mit Arbeitserfahrung punkten zu können. Die Stellenangebote sind leicht im Internet zu finden, etwa auf www.jobscope.at oder der Webseite der Österreichischen Hochschülerschaft.

Lieber früher als später
Aber aufgepasst: Der frühe Vogel fängt den Wurm. Im Winter schon an den Sommer zu denken mag abwegig klingen, ist jedoch bei Ferienjobs ein Muss. Die ideale Bewerbungszeit ist zwischen Jänner und Feber, rät Vera Lochmann, Beraterin in der Jugendabteilung der Arbeiterkammer Tirol: „Ende März nimmt das Angebot deutlich ab. Die Stellen sind vor allem deshalb schnell vergeben, weil viele ein Pflichtpraktikum für den Sommer brauchen. Jetzt, Anfang Mai, muss man einfach nur mehr nehmen, was man noch kriegen kann.“ Die Art der Bewerbung kann unterschiedlich ausfallen. Bei einem größeren Betrieb sollte man klassisch einen Lebenslauf mit Motivationsschreiben einsenden. „Wenn man aber lokal im Dorf-Gasthaus oder als Eisverkäufer arbeiten möchte, ist es vermutlich angebrachter, persönlich nachzufragen“, meint Lochmann.

Auf Rechte bestehen
Ein Ferialjob ist als befristetes Dienstverhältnis zu verstehen. Um angestellt zu werden, muss man daher zumindest 15 Jahre alt sein und die Pflichtschule abgeschlossen haben. Pflichtpraktika, welche ja zu schulischen Zwecken dienen, dürfen Schüler schon mit 13 Jahren machen. „Als Minderjähriger darf man höchstens 40 Stunden pro Woche arbeiten. Nach unten gibt es keine Grenze“, erklärt Lochmann. Bei der Beschäftigungsdauer gibt es keinen Rahmen. Aber die Bezahlung ist genau geregelt: „Bei einem befristeten Dienstverhältnis gilt der Kollektivvertrag.“ Als ungefähren Richtwert gibt die Beraterin eine Spanne von 250 bis 1200 Euro brutto an. Sie fügt hinzu: „Am besten fragt man gleich bei der Bewerbung nach.“ Das fällt allerdings vielen Jugendlichen eher schwer.

Probleme ansprechen
Lochmann hat noch einen besonders wichtigen Tipp: „Am besten immer persönlich die Arbeitszeiten mitschreiben. Das ist schließlich für beide Seiten von Vorteil, denn es kann doch zu Überstunden kommen, auch wenn es nicht sein sollte.“ Wie sollte man vorgehen, wenn man das Gefühl hat, ausgebeutet zu werden? „Es ist sehr wichtig, sich bei Problemen zu Wort zu melden. Oft wird die Zeiteinteilung nämlich nicht vom Chef übernommen“, legt die AK-Expertin allen Schülern ans Herz. „Und natürlich kann man sich bei Problemen immer an uns wenden.“

Mirjana Mihajlovic
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