Strengere Vorschriften

Tödlicher Silvester-Unfall: Verkäufer vor Gericht

Oberösterreich
14.04.2019 07:00

Wegen grob fahrlässiger Tötung muss sich ein Pyrotechnik-Händler (54) am Dienstag in Ried im Innkreis vor Gericht verantworten. Er hatte David M. (17) jene gefährliche Kugelbombe verkauft, die den HTL-Schüler aus Eberschwang zu Silvester getötet hat. Auf politischer Ebene werden strenger Vorschriften angedacht.

Der Prozess vor der Rieder Richterin Belinda Schasching kann nur die strafrechtlichen Aspekte der Tragödie behandeln. Das menschliche Leid bleibt.

Angeklagter verkaufte Kugel Onkel
Der angeklagte Pyrotechnik-Händler hatte sich weniger Tage nach dem tragischen Unfall selbst gestellt. Er hatte David M. die Kugelbombe, die ihn tötete, verkauft. Verteidiger Andreas Mauhart: „Mein Mandant hat mir erzählt, dass er die Feuerwerkskörper dem Onkel des getöteten übergeben hat.Aber das ändert nichts an der gesetzlichen Lage. Er hätte sie auch an einen Erwachsenen nicht verkaufen dürfen.“ Die Strafdrohung für das angeklagte Delikt beträgt bis zu drei Jahre Haft.

Konsequenzen aus der Politik?
Nach dem Unfall von Eberschwang haben auch Politiker Konsequenzen gefordert. Sicherheitslandesrat Elmar Podgorscheck kann dreieinhalb Monate nach dem Vorfall noch keine konkreten Ergebnisse vorlegen. „Ich war in dieser Sache letzte Woche bei Innenminister Herbert Kickl. Es wird überlegt, dass man das Alter für den Kauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 von 16 auf 18 Jahre erhöht. Wir haben schon ein strenges Pyrotechnikgesetz.“

Claudia Tröster, Kronen Zeitung

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