1997 wurde bei der Gründung des Nationalparks Kalkalpen vereinbart, diesen etappenweise zu erweitern. Zwei Jahrzehnte später ist in der Angelegenheit jedoch noch immer nicht wirklich viel passiert. Dies nahmen nun die Grünen zum Anlass, um einen Antrag im Ausschuss des Landes OÖ zur „raschen“ Erweiterung des Naturjuwels einzureichen. Dieser wurde von ÖVP und FPÖ jedoch (vorerst) ebenso „rasch“ wieder abgelehnt.
Wenig ambitionierte Naturschutzpolitik
Bei Grünen-Naturschutzsprecherin Maria Buchmayr stößt das schwarzblaue Vorgehen auf Unverständnis: „Diese Ablehnung ist bezeichnend für die wenig ambitionierte Naturschutzpolitik dieser Parteien. Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht uneingeschränkt über dem Natur- und Artenschutz stehen.“
Nationalparksdirektor freut sich
Volkhard Maier, Nationalparksdirektor, ist über den Ausgang der Sache jedoch erfreut: „Wir müssen gerade den Managementplan überarbeiten. Sich jetzt noch um eine Erweiterung zu kümmern, würde nur schwer gehen. In den nächsten fünf Jahren sehe ich den Ausbau auch nicht als erforderlich an.“
Angaben gem ECG und MedienGesetz: Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber bzw. Diensteanbieter Krone Multimedia GmbH & Co KG (FBN 189730s; HG Wien) Internetdienste; Muthgasse 2, 1190 Wien
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).