Volksanwaltschaft

Klagenfurter Magistrat blamiert sich bei Schranken

Kärnten
20.03.2019 06:00
Porträt von Christian Rosenzopf
Von Christian Rosenzopf

Da hatte sich der Magistrat weit aus dem Fenster gelehnt: Erstmals in der Geschichte ließ er eine öffentliche Straße - konkret die Hans-Sachs-Straße - mit zwei Schranken versehen. Damit kann die Straße bei Bedarf gesperrt werden. Doch: Laut Volksanwaltschaft ist die Anlage rechtswidrig und muss entfernt werden.

Der Schranken war 2018 aufgestellt worden. Mitarbeiter einer ansässigen Firma können so die Straße für Autofahrer und Fußgänger sperren, um Ladetätigkeiten durchzuführen.

Der Magistrat begründete die Maßnahme damit, dass die Firma sonst den Standort aufgeben könnte. Jetzt der Knalleffekt: Am Dienstag wurde die Stadt von der Volksanwaltschaft schriftlich aufgefordert, die Anlage abzubauen. Begründung:

  • Das Verkehrszeichen wurde direkt am Schranken angebracht und sei nicht stabil. Das entspreche nicht der Straßenverkehrsordnung.
  • Ein Fahrverbot sei nicht mit wirtschaftlichen Interessen zu begründen.
  • Der Magistrat hätte genaue Zeiten verordnen müssen, wann eine Sperre überhaupt möglich sei.
  • Die Stadt hätte erst ein Ermittlungsverfahren durchführen müssen, um zu erheben, ob ein Fahrverbot überhaupt erforderlich ist.
  • Die Auskunft der Behörde, dass die „Ausfahrt in die Villacher Straße sehr unübersichtlich und mit einem Risiko verbunden“ ist, sei nicht ausreichend.
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