Bald 500.000 Erkrankte
Da hatte sich der Magistrat weit aus dem Fenster gelehnt: Erstmals in der Geschichte ließ er eine öffentliche Straße - konkret die Hans-Sachs-Straße - mit zwei Schranken versehen. Damit kann die Straße bei Bedarf gesperrt werden. Doch: Laut Volksanwaltschaft ist die Anlage rechtswidrig und muss entfernt werden.
Der Schranken war 2018 aufgestellt worden. Mitarbeiter einer ansässigen Firma können so die Straße für Autofahrer und Fußgänger sperren, um Ladetätigkeiten durchzuführen.
Der Magistrat begründete die Maßnahme damit, dass die Firma sonst den Standort aufgeben könnte. Jetzt der Knalleffekt: Am Dienstag wurde die Stadt von der Volksanwaltschaft schriftlich aufgefordert, die Anlage abzubauen. Begründung:
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