Aufgrund der Ausgestaltung des Konzessionsvertrages und der bereits angemeldeten Mehrkostenforderungen bestehe eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit von Mehrkosten für die Asfinag, so die Rechnungshof-Prüfer. Weitere Kosten lauern bei anhängigen Verfahren beim Verwaltungs- und beim Verfassungsgerichtshof. Eine Forcierung des Konzessionsmodells würde laut RH für die Asfinag als Errichter und Betreiber von Autobahnen und Schnellstraßen einen Know-How-Verlust beim Straßenbau bedeuten.
RH von fehlender Nachvollziehbarkeit überrascht
Für die uneingeschränkte Übernahme des Baugrundrisikos zahlten die Asfinag und das Konsortium ein pauschales Entgelt von 7,85 Millionen Euro. Der Rechnungshof kritisierte, dass die Errechnung des Entgelts "nicht nachvollziehbar" sei. Es habe die Einbindung von Geologen und Bautechnikern gefehlt, um das Restrisiko abzuschätzen. Weiters merkte der Rechnungshof an, dass die Dauer des Vergabeverfahrens von rund 24 Monaten aufgrund der Komplexität des Projekts die Dauer von konventionellen Vergabeverfahren mit fünf bis acht Monaten wesentlich überschritten habe.
Die Asfinag hatte die Konzession für den Bau der A5 an das private Konsortium Bonaventura vergeben. Von der Gesellschaft wurde die Autobahn geplant, finanziert, errichtet und wird nun auch bis 2039 betrieben. Danach wechseln die Betriebs- und Erhaltungspflichten an den Bund. Dem Konsortium gehören mit je 44,4 Prozent die Hochtief und Alpine sowie mit 11,2 Prozent das französische Infrastrukturunternehmen Egis Projects SA an.
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