Nicht zurechnungsfähig

Ehefrau ins Koma geprügelt - Täter muss in Anstalt

Der 7. Mai 2018 hat großes Leid über eine Familie aus Oberösterreich gebracht. Der Ehemann stürmte in das Blumengeschäft beim Klinikum Wels-Grieskirchen, prügelte auf seine von ihm getrenntlebende Frau ein und trat sie mit Füßen. Sie liegt seither im Wachkoma - der Täter stand am Dienstag in Wels vor Gericht. Die Geschworenen entschieden einstimmig, dass es Mordversuch war. Da der 30-Jährige aber nicht zurechnungsfähig war, wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert. Verteidigung und Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an. Es ist somit rechtskräftig.

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Das Verbrechen des versuchten Mordes und das Vergehen der gefährlichen Drohung warf die Staatsanwaltschaft Wels dem Serben (30) vor. Hinter den nüchternen Paragrafen des Strafgesetzbuches versteckt sich eine Tragödie. Anita St. (32) liegt seit dem Angriff ihres inzwischen geschiedenen Mannes, der ihr die Nase und alle Gesichtsknochen brach sowie auf ihren Kopf eintrat, als sie schon am Boden lag, im Wachkoma.

Eifersucht als Motiv
Sie überlebte wohl nur, weil durch die Nähe zum Krankenhaus mehrere Ärzte und Notfallsanitäter rasch zur Stelle waren. Die gemeinsame Tochter (9) hat am 7. Mai aber praktisch Mutter und Vater verloren. Der Serbe ließ sich nach der Tat widerstandlos vor dem Blumenladen festnehmen. Schon zuvor soll er seine Frau, die mit der Tochter seit kurzem von ihm getrennt gelebt hat, bedroht haben. Eifersucht soll auch ein Motiv für den Mordversuch gewesen sein.

Gutachten bescheinigt paranoide Schizophrenie
Beim Prozess am Dienstag mussten die Geschworenen aber auch entscheiden, ob der Tischler bei der Attacke zurechnungsfähig war. Ein Gutachten der renommierten Psychiaterin Adelheid Kastner bescheinigt ihm paranoide Schizophrenie. Die Geschworenen entschieden einstimmig, dass er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert wird.

Claudia Tröster, Kronen Zeitung

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