Tat auch mitgefilmt

Kind (10) vergewaltigt: 12 Jahre Haft für Wiener

Wien
10.01.2019 13:08

Weil er ein erst zehn Jahre altes Mädchen vergewaltigt hatte, ist ein 34 Jahre alter Mann am Donnerstag in Wien zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte kannte sein Opfer, handelt es sich doch bei ihm um die Tochter einer Bekannten. Von der Tat fertigte der Wiener überdies Filmaufnahmen mit dem Handy an. Im Hinblick auf die von ihm ausgehende Gefährlichkeit wurde der 34-Jährige in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zum Übergriff war es Anfang Juli des Vorjahres in der Wohnung der Bekannten in der Rugierstraße im Bezirk Donaustadt gekommen. Der Mann war erst kurz zuvor aus dem Gefängnis entlassen worden, war dort bereits wegen sexuellen Missbrauchs zweier vier Jahre alter Mädchen in Haft gesessen. Auch in diesem Fall kannte der Mann zumindest eines seiner Opfer - es war die Tochter seiner damaligen Freundin. Von der Tat machte der 34-Jährige Filmaufnahmen, ebenso fertigte er kinderpornografisches Material der Freundin des Mädchens an.

Das Landesgericht Krems hatte dafür mit drei Jahren Haft das Auslangen gefunden, wobei zwölf Monate unbedingt ausgesprochen wurden. Der Rest wurde dem 34-Jährigen unter Auflagen auf Bewährung nachgesehen.

Geschwister bekamen Übergriff mit
Jedoch sollten nur wenige Wochen vergehen, ehe der Angeklagte ein weiteres Mal zuschlug. So begleitete er am 2. Juli des Vorjahres seine Bekannte zunächst zum Einkaufen. Gemeinsam mit der ältesten Tochter der Frau sollte er dann die Waren in die Wohnung bringen, doch bereits im Lift entblößte sich der Angeklagte vor der Zehnjährigen, befahl ihr, ihn zu berühren, und begann zu onanieren. In der Wohnung fiel er dann über das Mädchen her, während die Mutter in der Küche kochte. Die jüngeren Geschwister der Zehnjährigen - ein acht Jahre altes Mädchen und ein zweijähriger Bub - befanden sich im selben Raum und bekamen die Übergriffe mit.

Ohrfeige, „dass sie eine Ruhe gibt“
Wehrlos ließ die Zehnjährige den Übergriff jedoch nicht über sich ergehen - vielmehr setzte sich das Mädchen heftig zu Wehr, trat nach ihrem Peiniger und schrie um Hilfe. Der 34-Jährige hielt dem Kind jedoch den Mund zu und versetzte ihm eine Ohrfeige - „dass sie eine Ruhe gibt“, so der Angeklagte. Erst als die Mutter des Mädchens rief, dass das Essen fertig sei, ließ er von der Zehnjährigen ab. „Da ist mir bewusst geworden, was ich verbrochen habe“, gab der Angeklagte zu Protokoll. Fluchtartig verließ er mit einer fadenscheinigen Begründung die Wohnung, wobei er seinem Opfer noch einschärfte, ja nichts zu sagen, sonst werde er sie bzw. die Familie umbringen.

Doch das Mädchen vertraute sich sofort seiner Mutter an und berichtete über die Tat. „Das Gesicht meiner Tochter werde ich nie mehr vergessen. Es war voller Angst. Sie ist in meinen Armen zusammengebrochen“, so die Mutter am Donnerstag vor Gericht. Unweit der Wohnung kam es wenig später zur Festnahme des Angeklagten, gegen die er sich jedoch heftig wehrte.

„Hat die Familie komplett zerstört“
Der Angeklagte legte vor einem Schöffensenat ein Geständnis ab. Er führte die Tathandlungen weniger auf seine pädophilen Neigungen, die ihm erst 2016 „aufgefallen“ seien, sondern auf seine Alkoholsucht zurück. „Ohne Alkohol wäre es nicht dazu gekommen“, behauptete er. Staatsanwalt Sherif Selim bezeichnete den Mann als „besonders gefährlichen Sexualverbrecher. Jetzt sitzt er da wie ein Häuflein Elend. Er hat diese Familie komplett zerstört.“

Tatsächlich befinden sich sowohl die Zehnjährige als auch die beiden jüngeren Geschwister in psychologischer Behandlung, da sie nach wie vor unter Albträumen litten. Die Zehnjährige verletze sich auch selbt und fühle sich aufgrund der Tat schmutzig. Sie leidet laut Gutachten an einer ausgeprägten posttraumatischen Belastungsstörung, die vergleichbar mit einer Körperverletzung ist. 

Für seine jüngste Tat wurde der Wiener schlussendlich zu zehn Jahren Haft verurteilt, die noch offene, aus der Vorverurteilung resultierende Bewährungsstrafe von zwei Jahren wurde widerrufen, der 34-Jährige muss daher insgesamt zwölf Jahre hinter Gittern verbringen. Überdies wurde eine Einweisung in eine Anstalt verfügt. Der Angeklagte erbat Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft war mit dem Urteil einverstanden.

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