"Bei der Helmpflicht handelt sich um ein Schutzgesetz", erklärt der Villacher Rechtsanwalt Herwig Hasslacher, der sich schon mit vielen Skiunfällen beschäftigt hat. Strafsanktionen sind derzeit noch nicht vorgesehen. Aufpassen heißt es allerdings bei unseren Nachbarn.
Wer etwa in Italien sein Kind ohne Helm auf die Piste lässt, riskiert eine Strafe zwischen 30 und 150 Euro. Aber auch in Kärnten kann eine Verletzung der Helmpflicht weit reichende Folgen haben – zumindest dann, wenn etwas passiert!
Mitschuld ähnlich wie bei Gurtenpflicht
"Im Falle einer Kollision, die eine Kopfverletzung nach sich zieht, könnte ein 25-prozentiges Mitverschulden angenommen werden – so wie etwa bei der Gurtenpflicht im Straßenverkehr", warnt Anwalt Hasslacher. Bei privaten Unfallversicherungen seien erhebliche Minderungen bei der Auszahlung nicht auszuschließen – sofern nachweisbar ist, dass der Unfall mit einem Skihelm glimpflicher ausgegangen wäre.
Das kann im schlimmsten Fall auch strafrechtliche Konsequenzen für die Eltern haben! Die neue Gesetzeslage hat also ihre Tücken. Hasslacher: "Eigentlich heißt es, dass der Helm bei der Wintersportausübung auf Pisten und im freien Gelände zu tragen ist – aber das ist ein weiter und dynamischer Begriff."
Theoretisch könnten auch Rodeln oder Langlaufen auf einer abschüssigen Loipe darunter fallen. Ausjudiziert ist aber noch nichts.
von Kerstin Wassermann, "Kärntner Krone"
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