Debatte um Strafe

Storno-Gebühren gibt’s bei Arzt, Wirt und Kosmetiker

Oberösterreich
28.01.2010 10:22
An den Stammtischen ob der Enns gehen die Wogen hoch: Darf ein Arzt – wie in Niederösterreich – 140 Euro verlangen, weil der Patient unentschuldigt einen Termin platzen hat lassen? In Oberösterreich hat es kürzlich auch zwei Fälle gegeben – und die Mediziner haben vor Gericht Recht bekommen. Auch in Wirtshaus und Kosmetikstudio drohen Stornogebühren.

Bei einer normalen Tisch-Reservierung warten die Wirte etwa eine halbe Stunde, ehe sie den Tisch anders vergeben. "Da ärgert man sich zwar, aber man verrechnet nichts. Doch wenn eine Vorleistung erbracht wurde, weil etwa schon ein Menü bestellt oder ein ganzer Saal gebucht wurde, dann geht das nicht mehr so einfach", so die Wirte-Sprecherin Eva Maier aus Mettmach. "Im Normalfall reicht aber ein Anruf, dass man nicht kommt", so Maier.

Zeit- und Geldverlust
Bei den Ärzten ist es ähnlich. "Bis zu 15 Prozent der Termine fallen aus. Meist werden sie zeitgerecht abgesagt", sagt Thomas Fiedler von der Ärztekammer OÖ. "Patienten denken, dass sie nicht fehlen, wenn sie nicht kommen, weil die Wartezimmer voll sind. Doch man plant die Zeit für den Patienten ja ein, hat vielleicht ein Spezialgerät angefordert", so Fiedler.

Aufwand muss ersetzt werden
Bei "großen Terminen" sieht er ein Ersatzhonorar als gerechtfertigt. Das sagt auch Wolfgang Doneus, Präsident der Zahnärzte-Kammer für Oberösterreich: "Ein ausgefallener Kontrolltermin ist kein Problem, wenn man aber zwei Stunden für eine technische Arbeit freigehalten hat, muss man sich etwas einfallen lassen."

"Manche lernen es vielleicht nur so, dass man Termine absagen soll. Schon aus reiner Höflichkeit", so Hans Schrangl, Zahnarzt in Linz.

von Markus Schütz, "OÖ-Krone"

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