Die Richterin ging bei dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung wie der Angeklagte von einer Notwehrsituation aus, "deshalb sind die Schüsse gerechtfertigt gewesen", sagte sie. Der Dagestaner hätte außer dem Schusswaffengebrauch keine Möglichkeit mehr gehabt, sein Leben zu schützen, erklärte Richterin Birgit Dunzendorfer in ihrer Urteilsbegründung. Bevor der Angeklagte den ersten Schuss abgefeuert habe, seien bereits er und andere durch Messerstiche verwundet worden.
Der Freispruch ist rechtskräftig. Denn auch aus Sicht von Staatsanwalt Marcus Neher, der die Anklage nicht selbst erstellt hatte, handelte es sich um eine Notwehrsituation. Deshalb wurde der 33-jährige selbstständige Hausbetreuer auch vom Vorwurf der Körperverletzung an zwei Tschetschenen, die bei dem Gewaltexzess durch Schüsse verletzt wurden, rechtskräftig freigesprochen.
Bewaffnete Tschetschenen stürmten Wohnung
An dem Blutbad zwischen Asylwerbern aus den russischen Kaukasus-Teilrepubliken Tschetschenien und Dagestan waren rund 20 Personen beteiligt. Es dürfte sich um eine Racheaktion gehandelt haben. Die Tschetschenen sollen neidisch auf die vergleichsweise komfortable Behausung der Dagestaner gewesen sein.
Immer wieder kam es im Sommer 2006 zu Reiberein zwischen den Männern. Am 17. August stürmte schließlich eine Gruppe der Tschetschenen mit Küchenmessern und Fleischbeilen bewaffnet in die Wohnung von zwei dagestanischen Brüdern, die dort mit rund zehn Personen zusammensaßen.
Der Angeklagte - er war einst ein Scharfschütze - gab im Zuge des Überfalls mindestens vier Schüsse ab. Die tschetschenischen Angeklagten sind vor dem Prozess untergetaucht.
Sechs Monate bedingt für Attacke auf Einheimischen
Für eine andere Gewaltätigkeit wurde der 33-jährige Dagestaner am Mittwoch jedoch - nicht rechtskräftig - zu sechs Monaten bedingter Haft sowie zur Zahlung von 1.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Das Delikt betraf einen Vorfall in Hallein im August 2008. Der Dagestaner soll bei einem Fest einem Einheimischen einen Faustschlag ins Gesicht versetzt und ihm dabei die Nase gebrochen haben. Das Gericht erkannte auf schwere Körperverletzung. Doch auch damals habe er in Notwehr gehandelt, beteuerte der bisher unbescholtene Mann und meldete volle Berufung an.
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