Der 29-jährige gebürtige Osttiroler Roland J. war den Fahndern bei einer der großen europaweiten Internet-Razzien ins Netz gegangen. Wie die Polizisten feststellten, hatte er mehrere Dateien mit Pornoaufnahmen von etwa zehnjährigen Kindern heruntergeladen. Doch es blieb nicht dabei, dass er sich diese ungeheuren Grauslichkeiten ansah, er betrieb auch noch einen regen Internet-Tauschhandel damit.
Verteidiger: "Er hat aber ein schlechtes Gewissen gehabt"
Vor Gericht war er voll geständig. Etwas anderes blieb ihm ja auch nicht übrig, hatte die Innsbrucker Polizei doch die Schweinereien auf seinem Computer gefunden und gesichert. "Er hat aber dabei ein schlechtes Gewissen gehabt", versuchte sein Anwalt das Verhalten seines Klienten zu schönen, "denn er hat die Fotos und Videos selbst gelöscht."
Richterin Gabriele Smith-Lukasser wertete das Löschen aber keineswegs als tätige Reue und verurteilte den 29-Jährigen zu einer unbedingten Geldstrafe von 3.600 Euro und einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten, die der Angeklagte auch sofort annahm. Abschließend empfahlen sowohl die Staatsanwältin als auch die Richterin dem Verurteilten, sich therapeutisch behandeln zu lassen.
von Werner Kriess, Tiroler Krone
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