Wiederaufnahme-Antrag:

Neuer Prozess nach Sexmord an Tanzlehrerin (51)?

Oberösterreich
16.10.2018 08:00

Ein 23-Seiten-Gutachten des Linzer Strafrechtsprofessors Alois Birklbauer könnte im Mordfall Ingrid Sch. (51) aus Gmunden zu einer Wiederaufnahme des Strafverfahrens führen. Der zu 20 Jahren Haft verurteilte Helmut St. sitzt derzeit in der Justizanstalt Suben.

Der Salzburger Anwalt Franz Hitzenbichler vertritt den wegen Vergewaltigung und Mordes am 2. Juli 2014 schuldig gesprochenen Familienvater Helmut St. Der Jurist hat einen 2. Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens eingebracht und sieht dafür nun auch gute Chancen.

Vergewaltigung und Mord durch Unterlassen
 St. (41) soll Ingrid Sch. (51)  am 7. Juli 2013 auf der Terrasse ihres Hauses in Gmunden zu Boden geprügelt haben, wobei die Tanzlehrerin ein lebensgefährliches Schädel-Hirn-Trauma erlitten hatte. Nach ihrer Vergewaltigung soll St. laut rechtskräftigem Urteil des Welser Schwurgerichts die Frau hilflos liegengelassen haben. Sie starb am 16. Juli 2013 an ihren schweren Kopfverletzungen, ohne zuvor das Bewusstsein noch einmal wiedererlangt zu haben. 

Offene Fragen
 St. gibt zwar den Beischlaf zu, bestreitet aber Vergewaltigung und Mord. Strafrechtsexperte Alois Birklbauer sieht offene Fragen, die geklärt werden sollten: Ein Privatgutachten ergab, dass die Kopfverletzung von Sch. mit einem Pokal verübt wurde, der im Prozess dazu nicht erwähnt wurde - darauf findet sich keine DNA-Spur von St.  Und es geht um einen Sachverständigen, der vor Gericht Feststellungen zur Spurenlage traf, für die ihm die Kompetenz fehlte.

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